Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Dem BEM ein Gesicht und den Mitarbeitern eine Chance geben
Bewerber/in: Betriebsrat der VAG Verkehrs-AG
Beschäftigtenzahl: ca. 2.000
Branche: ÖPNV
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

  • Durch neue BEM-Stelle gezielt Berufsunfähigkeit entgegensteuern und berufliche Zukunft sichern
  • BEM-Beauftragter mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet
  • Betriebsvereinbarung sichert Mitsprache des Betriebsrats bei Stellenbesetzung des BEM-Beauftragten

Motiv

2013 entschied sich der Betriebsrat des Nürnberger Verkehrsunternehmens dazu, die seit 2008 gültige Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu kündigen. Dies erfolgte angesichts der hohen Zahl der BEM-Fälle im Unternehmen, von denen vor allem Mitarbeiter aus dem Fahrdienst/Schichtbetrieb betroffen sind. Für den Betriebsrat war es daher wichtig, bei der Bewerberauswahl und Stellenbesetzung für den BEM-Beauftragten eine Schlüsselrolle inne zu haben und eine neue Stelle zu schaffen. Aus Sicht der Interessenvertreter war es unabdingbar, für den BEM-Beauftragten Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihn autark agieren lassen und mit übergeordneten Handlungsvollmachten ausstatten. Dies immer mit dem Ziel, mit den betroffenen Mitarbeitern die geeignetsten Maßnahmen für die berufliche Zukunft im BEM-Verfahren zu definieren.

Vorgehen

Von Seiten des Arbeitgebers gab es zahlreiche Widerstände. Es folgten umfangreiche Verhandlungsrunden über mehrere Jahre, Workshops wurden durchgeführt und die Parteien trafen sich vor der Einigungsstelle. Durch eine für das Jahr 2016 anstehende BAG-Rechtsprechung entstand zusätzlicher Druck auf die Arbeitnehmervertreter. Denn es gab die Befürchtung, dass diese Entscheidung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Besetzung bzw. Installierung eines BEM-Beauftragten erheblich einschränken würde. Deshalb war die Verhandlungsgruppe des BR sehr daran interessiert, zeitnah ihre inhaltlichen Vorstellungen in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

Ergebnisse

Im März/April 2016 konnten schließlich eine Betriebsvereinbarung mit Laufzeit bis Ende 2019 und eine Regelungsabsprache zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement geschlossen werden. Diese beinhalten u.a.:

  • Langfristige Mitsprache des Betriebsrats bei der Besetzung des BEM-Beauftragen
  • BEM-Stelle erhält weitreichende Kompetenzen und ist getrennt vom Arbeitgeber und der Sozialabteilung für alle Mitarbeiter im Konzern angesiedelt
  • Die BEM-Akte ist vertraulich, nicht vom Arbeitgeber einsehbar und wird getrennt von der Personalakte durch den BEM-Beauftragten geführt
  • Evaluation des Verfahrens