Mobile Arbeit

Kein Zwang zum Homeoffice

15. Januar 2021 Homeoffice-Pflicht, Homeoffice
Homeoffice_Teddy
Quelle: pixabay

Während für den privaten Bereich verschärfte Regeln mit strengen Kontaktbeschränkungen gelten und Schulen und Kitas geschlossen sind, treffen Millionen Menschen überall in Deutschland Tag für Tag am Arbeitsplatz aufeinander. Auch deshalb fordern Akteure aus Politik und Forschung eine Homeoffice-Pflicht.

Im vergangenen Jahr 2020 war das Recht auf Homeoffice immer wieder Bestandteil der öffentlichen Debatte. Im Januar stand ein Gesetzentwurf im Raum, der Beschäftigten ein Recht auf Homeoffice zubilligte, dass Arbeitgeber nur unter Angaben von Gründen ablehnen konnten. Im Herbst war dann die Rede von mindestens 24 Tagen Homeoffice, die Beschäftigten zustehen sollten – doch auch dieser Referentenentwurf hielt den Gegenstimmen innerhalb der Koalition nicht stand.

Gesundheitsschutz durch Homeoffice

Nun hat sich die Diskussion gedreht: Denn Homeoffice ist plötzlich mehr als ein Selbstbestimmungsrecht. Mobiles Arbeiten dient nicht nur der Zusammenführung von Familie und Beruf und der Auspegelung der Work-Life-Balance. Das Homeoffice ist jetzt ein Pandemie-Blocker. Eine Untersuchung des Robert-Koch-Instituts vom September 2020 zeigte, dass nach dem familiären Bereich und nach Alten- und Pflegeheimen – mit deutlichem Abstand zu diesen – das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz besonders hoch war. Sicherlich gibt es zahlreiche differenzierende Faktoren, die in solche Betrachtungen einfließen müssen, wie die Art der Tätigkeit und auch die Branche. Klar ist jedoch: Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, ist das Risiko hoch – und unstreitig höher als am heimischen Schreibtisch, auch wenn hier wie dort alle gesundheitsschützenden Vorgaben eingehalten sind.

Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass inzwischen mehr Erwerbstätige von zu Hause aus arbeiten als vor der Corona-Pandemie: Im Juni 2020 gaben bei einer Befragung rund 16 Prozent der Beschäftigten an, überwiegend oder ausschließlich zu Hause zu arbeiten. Weitere 17 Prozent wechselten nach eigenen Angaben zwischen Betrieb und heimischem Büro. Vor Ausbruch der Pandemie hatten lediglich vier Prozent der Beschäftigten überwiegend oder ausschließlich zu Hause gearbeitet. Überraschenderweise sind trotz der Appelle von Politikern und Gesundheitsexperten die Zahlen der Homeoffice-Nutzer während des Lockdown-Lights im November 2020 auf 14 Prozent zurückgegangen – offensichtlich wurde zu diesem Zeitpunkt das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz nicht mehr so hoch eingestuft wie zuvor. Oder der Wunsch nach wiedereinkehrender Normalität war stärker als die Angst vor COVID-19.

Homeoffice-Pflicht geht Gewerkschaften zu weit

Bündnis 90/Die Grünen fordern derzeit offensiv mehr Infektionsschutz in Büros und werfen der Bundesregierung vor, das Homeoffice nicht ausreichend zu pushen. Großraumbüros seien Risikogebiete, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Funke Mediengruppe – im Raum steht gar die Forderung nach Bußgeldern für Firmen, die sich dem Heimschicken ihrer Beschäftigten verweigern. Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterach spricht sich für eine Homeoffice-Pflicht aus.

Was nach Abteilung Attacke klingt und in Krisenzeiten manche geschundene Seele streichelt, wird von Gewerkschaftsseite nicht ganz so radikal gefordert. DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann wünscht sich ein Recht auf Homeoffice – dort wo es machbar ist. Doch niemand dürfe ins Homeoffice gezwungen werden. Mit seiner Forderung einher geht der Hinweis darauf, dass ein »politisches Paradox« aufzulösen sei, wie er in einem Gastbeitrag im Handelsblatt (7. Januar 2021) schreibt: »Fest eingerichtete Arbeitsplätze Zuhause sind – als Telearbeit – normiert und müssen vom Arbeitgeber sowohl technisch als auch ergonomisch ausgestattet werden. Für das Homeoffice gelten diese Regeln aber nicht. Wie ist es nun, wenn regelmäßig von Zuhause gearbeitet wird? Welche Regeln gelten dann? Schließlich ist auch ein heimischer Arbeitsplatz – anders als bei der Arbeit auf Dienstreisen – gestaltbar. Ein wichtiger Punkt.«

Nicht wegzudiskutieren ist, dass ein Recht auf Homeoffice, und noch vielmehr die jedoch unrealistischere Variante der Pflicht auf Homeoffice, einen klar abgesteckten gesetzlichen Rahmen braucht, in dem beispielsweise auch das Thema Mitbestimmung ausgearbeitet ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und überarbeitet ein entsprechendes Gesetzespaket, das die von Gewerkschafts- wie von Arbeitgeberseite geforderten Vorgaben enthält. Wenn das Mobile-Arbeit-Gesetz in Kraft treten wird, muss die Umsetzung in der Praxis zeigen, wie sich gesetzliche Vorgaben für ein Homeoffice bewähren werden.

Beschäftigte setzen auf Mitbestimmung und Tarifparteien

Denn auch die praktische Umsetzung und die Akzeptanz der Belegschaften ist entscheidend für das Modell: Eine Umfrage der DAK Gesundheit Bayern hat ergeben, dass 70 Prozent der Befragten dafür plädieren, die Ausgestaltung der Homeoffice-Bedingungen sollte zwischen den Tarifparteien oder innerhalb der Unternehmen geregelt werden. Einen Rechtsanspruch hält dagegen nur jeder vierte Befragte für nötig. Das lässt vermuten, dass die Ausgestaltung des Homeoffice für die Mehrheit der Befragten passt – möglicherwiese aber auch, dass die betriebliche Mitbestimmung gegriffen hat und Homeoffice in entsprechenden Betriebsvereinbarungen fixiert wurde. Die Studie zeigt auch: Die Zufriedenheit derer, die ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegt haben, ist groß. 85 Prozent freuen sich über mehr Zeit durch den Wegfall ihres Arbeitsweges, 81 Prozent können Beruf und Privatleben besser vereinen. Drei Viertel arbeiten nach eigenen Angaben produktiver. Zwei Drittel der Befragten werden weniger abgelenkt.

Aktuelle Studien haben zudem ergeben, dass deutsche Beschäftigte beim Thema Homeoffice für den Gesundheitsschutz zu einem großen Teil mit ihren Arbeitgebern zufrieden sind. Rund die Hälfte fühlt sich von Präventionsmaßnahmen der Arbeitgeberseite gut geschützt. Ein weiteres Drittel sieht das laut Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung mit Einschränkungen so.

Arbeitgeber könnten zurückrudern

Dass die Pandemie für ein flächendeckendes Umdenken sorgt, ist dennoch nicht zu erwarten: Laut einer repräsentativen Betriebsbefragung von über 1.500 deutschen Betrieben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) planen zwei Drittel der Betriebe, nach der Pandemie die Arbeit von zu Hause aus wieder auf das Level von vor Beginn der Corona-Krise herunterzufahren. 18 Prozent der befragten Betriebe möchten Telearbeit und Homeoffice nach Ende der Corona-Epidemie weiter ausbauen, während neun Prozent diese Arbeitsformen sogar noch verringern möchten. Mit Blick auf diese Zahlen scheint die Prognose der Gewerkschaftsseite, Arbeitgeber könnten in Zukunft das Homeoffice nutzen, um eigene teure Büroflächen langfristig einzusparen, weniger besorgniserregend. Dennoch ist klar, dass ein gesetzlicher Rahmen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und breiter gefächerte Gleichbehandlung fördern wird – und dass Beschäftigte nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig sein dürfen, um ihren Arbeitsalltag zu flexibilisieren.

3 Fragen zur Homeoffice-Pflicht an Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM):

1. Halten Sie angesichts der Pandemie-Entwicklung eine (vorübergehende) gesetzliche Homeoffice-Pflicht für zielführend?

Die Rückmeldungen unserer Verbandsmitglieder zeigen, dass Homeoffice überall dort, wo es möglich ist, auch genutzt wird. Infektionsketten zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen zu schützen ist im ureigensten Interesse der Unternehmen. Das gilt es allen klar zu machen. Einer – auch nur vorübergehenden – gesetzlichen Homeoffice-Pflicht bedarf es dafür nicht.

2. Wie sehen Sie dauerhaft Homeoffice als Arbeitsmodell und befürworten Sie ein gesetzliches Recht auf Homeoffice, wie es der Gesetzentwurf von Hubertus Heil vorsah?

Ich bin überzeugt, dass die mobile Arbeit bleiben wird – auch über die Pandemie hinaus. Wie, wann und in welchem Umfang mobiles Arbeiten oder auch Home-Office genutzt wird, überlassen wir den Betriebsparteien. Die wissen am besten, wo es passt – da brauchen wir kein neues Gesetz.

3. Welche Rolle könnten Personalabteilungen und Betriebsräte spielen, wenn es um betriebliche Regelungen fürs Homeoffice geht? Worauf sollten beide unbedingt achten?

Personalabteilungen und Betriebsräten kommt bei den Regelungen zum Homeoffice eine zentrale Rolle zu. Bei der Umsetzung werden sie es sein, die die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer/innen in ihren unterschiedlichen persönlichen Situationen mit den betrieblichen Notwendigkeiten unter einen Hut bringen und Kompromisse finden müssen.

© bund-verlag.de (mst)

Newsletter 2024 viertel - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille