Grundrente

7 Fragen zur Grundrente

11. Januar 2021 Grundrente
Grundrente Ratgeber
Quelle: Bund-Verlag GmbH

Lange gearbeitet und trotzdem wenig Rente: Das ist für viele Menschen Realität. Mit der Grundrente bekommen jetzt langjährig Versicherte einen Zuschlag auf ihre Minirenten. Unser neuer Ratgeber »Die Grundrente – 100 Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag« gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen. Die ersten 7 beantworten wir hier.

1. Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag zur »regulären« Rente und damit Bestandteil der Rente. Der Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet und ist entgegen seines Wortlauts keine »Grund«-Leistung oder ein fester Mindestbetrag. Er führt auch nicht automatisch zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung. Der Grundrentenzuschlag soll gewährleisten, dass Versicherte mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen nach Jahrzehnten der verpflichtenden Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen besser dastehen als diejenigen, die nicht oder nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

2. Wie viele Menschen bekommen einen Grundrentenzuschlag?

Im Einführungsjahr werden rd. 1,3 Mio. Versicherte profitieren, davon rd. 70% Frauen. Insgesamt sollen rd. 5% der Versichertenrenten aufgestockt werden. Ohne die Einkommensprüfung hätten etwa 2,9 Mio. Berechtigte eine Verbesserung ihrer Renten erwarten können. Der Gesetzesbegründung zufolge werden rd. 5% der Renten aufgestockt; bei Männern 3 %, bei Frauen 7 %. Etwa drei Viertel der Berechtigten leben in den alten Bundesländern, etwa ein Viertel in den neuen Bundesländern.

3. Wie funktioniert der Grundrentenzuschlag grundsätzlich?

Es müssen mindestens 33 Jahre vorliegen, die für die Grundrente zählen, die sogenannten Grundrentenzeiten, auch als »Türöffnerzeiten« bezeichnet (siehe dazu Fragen 26ff. im Ratgeber). Dann wird geprüft, welche der Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten. Diese Monate werden als Grundrentenbewertungszeiten bezeichnet (siehe dazu Fragen 37ff. im Ratgeber). Schließlich wird noch geprüft, ob das Einkommen nicht zu hoch ist bzw. ob Partnereinkommen die Höhe der der Grundrente verringert oder den Bezug der Grundrente verhindert, Einkommensprüfung (§§ 76g, 97a SGB VI, siehe dazu Fragen 52ff. im Ratgeber).

4. Ab wann gibt es den Grundrentenzuschlag und wo steht das?

Das Grundrentengesetz, das die Regelungen zum Grundrentenzuschlag enthält, trat zum 1. 1. 2021 in Kraft (Artikel 8 Grundrentengesetz vom 12. 8. 2020, BGBl. I, 1879). Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucksache 19/18473 sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) dazu BTDrucksache 19/20711 vom 1. 7. 2020. Zur Auszahlung siehe Frage 11 im Ratgeber)

5. Können auch Rentnerinnen und Rentner einen Grundrentenzuschlag bekommen?

Den Grundrentenzuschlag können alle bekommen, die die Voraussetzungen erfüllen (siehe dazu Fragen 23ff. im Ratgeber), also auch alle Rentnerinnen und Rentner. Damit profitieren auch diejenigen davon, die bereits eine Rente beziehen und natürlich auch die Versicherten, deren Rente erst nach dem 31.12.2020 beginnt.

6. Wie viele Versicherungsjahre brauche ich für den Grundrentenzuschlag?

Voraussetzung für den Grundrentenzuschlag ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (siehe f dazu Fragen 23, 26ff. im Ratgeber) vorliegen. Der Zuschlag ist gestaffelt bis 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorliegen. Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet (siehe dazu Fragen 52ff. im Ratgeber).

7. Wie hoch wird der Grundrentenzuschlag sein?

Der Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet. Der maximale Grundrentenzuschlag beträgt rund 418 Euro. Schätzungen zufolge soll der durchschnittliche Grundrentenzuschlag im Jahr 2021 rd. 75 Euro betragen.

Antworten auf weitere 93 Fragen gibts im Ratgeber »Die Grundrente – 100 Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag«  von Natalie Brall, Ragnar Hoenig, Judith Kerschbaumer. Jetzt bestellen!

© Bund-Verlag.de (fk/ls)

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