Rechtsprechung

7 Top-Urteile aus 2020 für Personalräte

11. Januar 2021
Anwältin_45599622
Quelle: Gina Sanders / Foto Dollar Club

Auch in diesem schwierigen Jahr 2020 haben die Gerichte mit einigen wichtigen Urteilen Schlagzeilen gemacht. Vom Bundesverwaltungsgericht gab es im Mai gleich drei enorm wichtige Entscheidungen für das Personalvertretungsrecht. Aber auch im Individualarbeitsrecht war einiges los. Diese 7 Urteile müssen Sie als Personalrat kennen.

1. Vorsitz im Personalrat nur für Gruppensprecher

Für den Vorsitz eines Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz kommen nur Gruppensprecher in Frage. Diese können auch nicht auf den Vorsitz verzichten - so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Gremien sollten sie unbedingt berücksichtigen, sonst machen sie alle ihre Beschlüsse angreifbar. 

BVerwG 15.5.2020 - 5 P 3.19

2. Gruppenvertreter muss auch die Begründung der Zustimmungsverweigerung unterschreiben

In Gruppenangelegenheiten soll gerade der Gruppenvertreter sich mit der Angelegenheit auseinandersetzen. Das erfordert es, dass auch die Begründung der Zustimmungsverweigerung nach Außen erkennbar von ihm getragen wird. Personalräte müssen daher darauf achten, dass der Gruppenvertreter die Gründe auch unterzeichnet, sonst ist diese unbeachtlich.

BVerwG 15.5.2020 - 5 P 6.19

3. Eine Zustimmungsverweigerung per E-Mail reicht aus

Der Personalrat muss in Mitbestimmungs­angelegen­heiten die Verweigerung einer Zustimmung und die Begründung dafür schriftlich erklären (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG). Das geht  auch per E-Mail von einem namentlich gekennzeichneten Account der oder des Personalrats­vorsitzenden. Die Begründung kann in einem Anhang erfolgen, oer dann nicht unterschrieben sein muss. 

BVerwG 15.5.2020 - 5 P 9/19

4. Tariflicher Mehrurlaub verfällt nicht automatisch

Urlaub verfällt nicht mehr automatisch, sondern nur, wenn Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Diese neue Regel gilt im Zweifel auch für den tariflichen Mehrurlaub.  Laut BAG ist davon auszugehen, dass im Grundsatz für den gesetzlichen Urlaub und den tariflichen Mehrurlaub dieselben Regeln gelten (»Gleichlauf«).

BAG 26.5.2020 - 9 AZR 259/19

5. Kopftuchverbot nur mit Gesetz

Diese Frage beschäftigt regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Darf eine Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, diese Überzeugung auch bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben offen zeigen? Für ein Kopftuchverbot braucht es auf jeden Fall eine gesetzliche Grundlage, sonst ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit unzulässig.

BVerwG 12.11.2020 - 2 C 5.19

6. Keine Leistungszulage für freigestellten Personalrat

Wer im Dienst herausragende Leistungen zeigt, kann mit einer sogenannten Leistungszulage belohnt werden. Für ein freigestelltes Personalratsmitglied ist eine solche Zulage aber nicht möglich, denn diese setzt eine herausragende besondere Leistung voraus, und zwar im regulären Dienst. Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot findet hier seine Grenze.

BVerwG 23.1.2020 - 2 C 22.18

7. Wie weit reicht das Initiativrecht des Personalrats?

Geht es um die Reichweite des Initiativrechts des Personalrats, ist das eine Rechtssache von »grundsätzlicher Bedeutung« - so entschied unlängst das BVerwG. Und dann ist nicht mit der Entscheidung des OVG Schluss, sondern die Frage verdient es, vor dem obersten Gericht der Verwaltung geklärt zu werden.

BVerwG 14.8.2020 - 5 PB 5.20

© Bund-Verlag

(CT)

Newsletter 2024 viertel - Anzeige -