Sozialschutz-Paket

Corona-Erleichterungen werden verlängert

11. September 2020
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Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Sonderregeln bei der Grundsicherung für Arbeitslose bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Bis Jahresende gesichert wird auch die Mittagsverpflegung in Einrichtungen für Kinder und für Menschen mit Behinderung, wenn die Schule oder Einrichtung pandemiebedingt schließen muss - so das Bundesarbeitsministerium.

Im Frühjahr hatte die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Diese umfassen:

  • befristete Einschränkung der Vermögensprüfung
  • befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.

Diese Regelungen waren ursprünglich bis zum 30.09.2020 begrenzt und werden mit einer neuen Verordnung bis zum 31.12.2020 verlängert.

Mittagessen für Kinder und Menschen mit Behinderung

Die neue Verordnung soll zudem bis zum Ende des Jahres sichergestellen, dass Kinder im Rahmen des Teilhabepakets weiterhin ein Mittagessen erhalten, wenn ihre Schule oder die Tagespflegeeinrichtung pandemiebedingt schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung/Lieferung bereitgestellt werden.

Auch für Menschen mit Behinderung steht bis 31.12.2020 weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung. Das sei wichtig, weil das Mittagessen oft pandemiebedingt nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen eingenommen werden könne, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

© bund-verlag.de (ck)

Quelle:

Pressemitteilung des BMAS vom 09.09.2020

 

 

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