Konjunkturprogramm

Finanzspritzen für den Neustart nach Corona

02. Juli 2020
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Quelle: © Roman Sigaev / Foto Dollar Club

Um die Wirtschaft nach den corona-bedingten Verlusten wieder anzukurbeln, hat die Bundesregierung ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket geschnürt. Das geht weit über die Mehrwertsteuersenkung hinaus. Ein Überblick.

Das Corona-Steuerhilfegesetz, das Bundestag und Bundesrat am 29. Juni 2020 als erstes zentrale Element des Konjunkturpakets- welches über einen zweiten Nachtragshaushalt finanziert wird –  beschlossen haben, sieht vor, dass ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7,0 auf 5,0 Prozent sinkt.

Kinderbonus für Familien

Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Das Kindergeld wird entsprechend aufgestockt. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Besserverdienende Haushalte müssen ihn mit dem Kinderfreibetrag verrechnen lassen.

Alleinerziehende stärken

Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Bisher beträgt er 1.908 Euro. Der Entlastungsbetrag ist als Freibetrag an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Anspruchsteller müssen mindestens mit einem Kind leben, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben und für die kein Splittingtarif greift. Mit den Maßnahmen soll die Kaufkraft gestärkt werden. 

Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt

Die sogenannte Sozialgarantie 2021 legt die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 auf höchstens 40 Prozent fest. Höhere Finanzbedarfe des Bundes werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt

Förderprogramm für KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind besonders hart von der Corona-Krise betroffen. Deshalb profitieren Sie von besonderen Maßnahmen. Neben einer Ausbildungsprämie, die zum Schutzschirm für Auszubildende gehört, können Firmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum Zuschüsse zu ihren Fixkosten beantragen. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Zu den Fixkosten gehören unter anderem Mieten und Nebenkosten, Betriebskosten, etwa für EDV, Instandhaltungskosten, Kredite und Leasingraten. Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro für größere Unternehmen und bei 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro für Kleinstunternehmen und Soloselbständige von bis zu fünf beziehungsweise zehn Beschäftigten. Für alle Unternehmen besteht weiterhin die Möglichkeit, aus dem Sonderprogramm 2020 KfW-Kredite zu erhalten.

Weitere Erleichterungen für Unternehmen

Für die Steuerjahre 2020 und 2021 hat der Bund befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen eingerichtet. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf höchstens 5 Millionen Euro (bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, den Rücktrag schon in der Steuererklärung für 2019 nutzbar zu machen. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben und sorgt für zusätzliche Liquidität. Das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert und ermöglicht unter anderem nun Personengesellschaften die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Das verbessert die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Hilfsprogramm für den Kulturbereich

Auch der Kulturbereich hat unter Corona schwer gelitten. Eine Milliarde Euro steht für den »NEUSTART KULTUR« bereit. Mit bis zu 250 Millionen Euro sollen Kultureinrichtungen wie Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser die Wiedereröffnung stemmen können. 450 Millionen Euro stehen bereit, damit Kulturveranstalter wieder Aufträge vergeben können, und zwar gestaffelt: Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt: Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, stellt der Bund 150 Millionen Euro bereit. Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt. Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen. Für die Förderung alternativer und digitaler Angebote werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt.

Gemeinnützige stärken

Um Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen, legt der Bund für 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf.

Zukunft sichern

Weitere Maßnahmen des Bundes im Volumen von 50 Milliarden Euro für unterschiedlichste Zukunftsfelder sollen die Modernisierung des Landes aktiv voranbringen. Dazu gehören dir Förderung von E-Mobilität und Wasserstofftechnologie, die Erhöhung der Investitionen in Künstliche Intelligenz von drei auf fünf Milliarden Euro, der Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025 mit 5 Milliarden Euro sowie Digitalisierung der Verwaltung. Zudem sollen das Bildungssystem besser ausgebaut werden und im Gesundheitswesen für Pandemie-Vorkehrungen mehr Mittel bereit stehen, zusammengefasst im Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Quelle: Pressemitteilungen der Bundesregierung und des Finanzministeriums vom Juni 2020

© bund-verlag.de (mst)

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