Lohn und Gehalt

Das ändert sich zum 1. Juli im Arbeits- und Sozialrecht

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Quelle: © Fontanis / Foto Dollar Club

Zum 1. Juli 2020 treten neben der Senkung der Mehrwertsteuer auch im Arbeits- und Sozialrecht wieder einige wichtige Änderungen in Kraft: Die Tests auf das Coronavirus werden ausgeweitet, die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert, die ihre Kinder pandemiebedingt selbst betreuen müssen, die Rente und der Mindestlohn für Pflegeberufe steigen.

Mehrwertsteuer bis 31.12. gesenkt

Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen anstatt sie zu verschieben, werden die Mehrwertsteuersätze befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Mehr Tests auf Coronavirus 

Zukünftig sind Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Krankheitsanzeichen haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten ist. 

Damit sind künftig umfassende Tests möglich: 

  • in Schulen oder Kindertagesstätten, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. 
  • in Pflegeheimen und bei Pflegediensten unabhängig von bestätigten Infektionen. 

Zudem sollen grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob getestet wird, trifft der behandelnde Arzt bzw. das Gesundheitsamt.

Hilfe für Behindertenwerkstätten

Viele Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen. Dadurch erlitten die Beschäftigten mit Behinderungen Entgelteinbußen und waren zum Teil auf die Grundsicherung angewiesen. Um die Entgelteinbußen zumindest teilweise zu kompensieren, stellt die Bundesregierung den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Ämter ihrerseits können die Beschäftigten über ihre Werkstätten unterstützen. Die dafür erforderliche Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung

Um berufstätige Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt auch rückwirkend zum 30. März in Kraft. Rechtsgrundlage ist § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG). 

Gesetzliche Rente erhöht

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 1. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und steigende Löhne.

Pflegemindestlohn wird angeglichen

Ab 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. Den Stufenplan dafür hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schon im Januar mitgeteilt.

Ab dem 1. April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 1. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.

Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.

Quelle:

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.6.2020

© bund-verlag.de (ck)

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