Beschäftigungssicherung

Der Betriebsrat als Krisenmanager

06. Mai 2024
Dollarphotoclub_52916327_160503
Quelle: © Nick Freund / Foto Dollar Club

Wie kann der Betriebsrat die Beschäftigung im Betrieb sichern, wenn die nächste Krise schon vor der Tür steht? Welche Informationen, Strategien und Netzwerke braucht er, um auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln? Antworten gibt Jürgen Markowski in »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024.

Etwas lapidar heißt es in § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, der Betriebsrat habe die allgemeine Aufgabe, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. Wie aber soll der Betriebsrat dieser Aufgabe gerecht werden? Selbst wenn es dem Unternehmen aktuell gut geht und eine hohe Auslastung vorhanden ist, kann die nächste Krise mit drohendem Beschäftigungsverlust bereits vor der Tür stehen. Der Betriebsrat ist also gefordert, bereits frühzeitig mögliche Ursachen für künftige Unternehmenskrisen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass das Management, das oftmals nur auf Sicht fährt, sich ausreichend darum kümmert.

Krise? Welche Krise? – Das Dilemma der Betriebsräte

Häufig sind Betriebsräte gezwungen, sich so frühzeitig mit kommenden Problemen im Betrieb auseinanderzusetzen, dass zu diesem Zeitpunkt von einer Krise noch gar nicht gesprochen werden kann. Es ist nicht einfach, sich anbahnende Krisen zu erkennen.

Die Ursachen, warum an sich gesunde Unternehmen in Krisen geraten können, sind vielfältig. Wichtig ist hierbei, auf die ersten Anzeichen zu achten und auch gesamtgesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen und Strömungen zu beobachten. „Wen Gott strafen will, dem schenkt er 20 Jahre lang Erfolg“ – gemeint ist damit, dass Unternehmen, denen es sehr gut geht, häufig Trends verschlafen, da sie sich nicht anpassen müssen. Darunter leidet die Entwicklung und künftige Ausrichtung des Unternehmens und der Produkte und Leistungen.

Typische Anzeichen:

  • Absehbare Entwicklungen für die eigene Branche oder insgesamt in der Gesellschaft finden sich in der unternehmerischen Strategie nicht wieder
  • Marktentwicklungen werden regelmäßig falsch eingeschätzt, was zu Fehlern in der Budgetplanung führt
  • Überflüssige Investitionen bei gleichzeitiger Vernachlässigung von Investitionen in die Weiterentwicklung des Unternehmens
  • Vernachlässigung der betrieblichen Prozessoptimierung und Verbesserung der Arbeitsorganisation

Stellt der Betriebsrat fest, dass das Management auf wichtige absehbare Entwicklungen nicht reagiert, sollte er dies in jedem Fall thematisieren und auf die Fehlentwicklungen hinweisen.

Verbündete suchen

Alleine wird der Betriebsrat in so einem frühen Stadium die Unternehmensseite nicht an den Verhandlungstisch zwingen können. Zudem sollte der Betriebsrat auch nicht als »Schwarzseher« im Betriebsrat wahrgenommen werden, sondern als »Gestalter der Zukunft«. Es ist daher wichtig, sich Verbündete ins Boot zu holen.

Welche das sind, wie sie aktiviert werden können und wie der Betriebsrat seine Informationsbeschaffung ausweitet und welche rechtlichen Ansprüche er hierbei hat, erfahrt Ihr in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024 ab Seite 15.  Abonnent:innen können den Beitrag hier lesen.

Noch kein Abo?

Jetzt zwei Ausgaben »Arbeitsrecht im Betrieb« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (EMS)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren