Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.
1. Wie lauten die Grundregeln des neuen EU-Datenschutzrechts?
2. Welche gesetzlichen Erlaubnisnormen gibt es?
3. Was darf der Chef, was darf er nicht?
4. Wie funktioniert die datenschutzrechtliche Einwilligung?
5. Was gilt für Betriebsvereinbarungen als Erlaubnistatbestand?
6. Welche Bußgelder fallen bei Datenschutzverstößen an?
7. Wie sieht die Mitbestimmung beim Datenschutz aus?
8. Was gilt für den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
9. Welche Rechte haben Beschäftigte nach dem neuen EU-Recht?
Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.
Alle ArbeitshilfenDie wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten. Kompakt und verständlich aufbereitet.
Zur RechtsprechungFundierte Hintergrundinformationen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags - mit wertvollen Praxistipps.
Zu den Fachinformationen
Gemäß dem Beschäftigtendatenschutz (oder Arbeitnehmerdatenschutz) darf der Arbeitgeber Daten seiner Mitarbeiter speichern, sofern er sie benötigt, um den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen. Jegliches Erheben von Daten, das der Kontrolle der Arbeitnehmer dienen kann, muss verhältnismäßig sein und ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ab Mai 2018 titt die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit dem neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft. Damit Sie als Betriebsrat gut vorbereitet sind, hat unsere Fachtredaktion für Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile herausgearbeitet. |
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