Arbeitsunfähigkeit

Häufige Fragen an den Betriebsrat zum Thema Krankheit

19. April 2024 Krankheit, Arbeitsunfähigkeit
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Quelle: © benjaminnolte / Foto Dollar Club

Als Betriebsrat seid Ihr oft eine wichtige Informationsstelle, wenn Kolleginnen und Kollegen Fragen rund um das Thema Krankheit haben. 15 Fragen, mit denen sich Beschäftigte häufig an den Betriebsrat wenden, beantwortet Euch Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2024. Hier ein Auszug.

1. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung vorlege?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist geregelt, dass Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zwingend vorlegen müssen, wenn sie länger als drei Tage krank sind (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, auch früher eine Bescheinigung zu verlangen. Wurde im Arbeitsvertrag vereinbart, dass erst ab dem dritten Tag eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss, kann der Arbeitgeber diese Frist aber nicht einseitig verkürzen. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip. Gleiches gilt, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber eine solche dreitägige Karenzzeit in einer Betriebsvereinbarung geregelt haben.

2. Wie muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich arbeitsunfähig bin?

Dafür gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Wichtig ist, dass den Arbeitgeber diese Information umgehend erreicht, damit er die Arbeit anderweitig organisieren kann. Am sichersten ist wohl ein direkter Telefonanruf.

Ist der Arbeitgeber nicht erreichbar, sollte auf einer Sprachbox eine Nachricht hinterlassen werden. Geht jemand anderes ans Telefon sollte man sich unbedingt den Namen merken und darauf hinweisen, dass für den Arbeitgeber eine schriftliche Nachricht hinterlassen wird. Geht niemand ans Telefon, sollte man in der Telefonzentrale anrufen oder es später noch mal versuchen. Auch eine Krankmeldung per E-Mail, SMS (LAG Rheinland-Pfalz 10. 7. 2014 – 5 Sa 63/14) oder WhatsApp ist möglich, sofern dies im Betrieb offizielle Kommunikationskanäle sind. Ein allgemeiner Hinweis in einer Chatgruppe auf WhatsApp reicht eher nicht aus, da nicht erwartet werden kann, dass Vorgesetzte diese Information gleich morgens lesen.

3. Bei wem muss ich mich krankmelden?

Beschäftigte müssen sich üblicherweise bei ihrem oder ihrer direkten Vorgesetzten oder beim Arbeitgeber krankmelden. Damit Betroffene in einem solchen Fall nicht erst lange nach der richtigen Telefonnummer suchen müssen, sollten sich Beschäftigte die Kontaktdaten zum Vorgesetzten bei Gelegenheit notieren und zuhause aufbewahren. Dabei kann auch gleich das Vorgehen geklärt werden, wenn unter diesen Kontaktdaten niemand persönlich zu erreichen ist (z. B. bei Schichtarbeit). Oft wird das richtige Verfahren auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

In »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2024 lest Ihr außerdem Antworten auf die folgenden Fragen:

4. Kann der Arbeitgeber mich zum Betriebsarzt oder zu einem Gutachter schicken, wenn er Zweifel an der AU-Bescheinigung hat?

5. Mein Arzt hat mich krankgeschrieben. In dem Gutachten vom medizinischen Dienst steht, ich sei voll erwerbsfähig mit gewissen Einschränkungen. Was bedeutet das?

6. Was gilt, wenn ich im Urlaub krank werde?

7. Was muss ich beachten, wenn ich während des Urlaubs im Ausland krank werde?

8. Darf der Arbeitgeber die Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen, wenn ich an einem Tag mit Freizeitausgleich krank werde?

9. Wenn ich an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet hätte und krank werde, muss der Arbeitgeber mir dann die Zuschläge zahlen?

10. Ich habe gehört, dass ein ärztliches Attest vom Arbeitgeber nicht mehr in jedem Fall akzeptiert werden muss. Stimmt das?

11. Kann mein Arzt mich rückwirkend krankschreiben?

12. Der Arbeitgeber kann jetzt die AU-Bescheinigung elektronisch anfordern. Wie kann ich sicher sein, dass die Daten richtig übermittelt werden?

13. Der Arbeitgeber hat mich nach längerer Krankheit zu einem BEM eingeladen. Muss ich daran teilnehmen?

14. Mein Arzt hat mir eine stufenweise Wiedereingliederung angeboten. Was ist der Unterschied zum BEM?

15. Bekomme ich weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn während einer bestehenden Krankheit eine neue dazukommt?

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