Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Soziales Pflichtenheft mit Rahmen-Dienstvereinbarung „Begleitung von (digitalen) Veränderungsprozessen“  

Bewerber/in:

Gesamtersonalrat der AOK PLUS   

Beschäftigtenzahl:

7400

Projektzeit:

6/2017 laufend

 

Kurzbeschreibung

Über ein Soziales Pflichtenheft erhält der Personalrat Einblick in Schwierigkeiten mit digitaler Arbeit

Motiv

2016 wurde das Gremium „Netzwerk Auswirkungen von Veränderungen“ gegründet, paritätisch besetzt mit Mitgliedern des Vorstands und des Gesamtpersonalrats (GPR). In seinen Treffen sichten die Teilnehmer die anstehenden Projekte des Arbeitgebers und bewerten gemeinsam, welche Auswirkungen sie auf die Mitarbeiter haben können. Dabei zeigte sich, dass die Digitalisierung die Arbeitswelt durch drei wesentliche Merkmale kennzeichnet: Durchdringung der Arbeitsinhalte, -organisiation und -abläufe, Beschleunigung der Technologieentwicklung, Arbeits- und Verarbeitungsgeschwindigkeit, Polarisierung bzgl. Qualifikations-anforderungen und Entlohnung. Der GPR wollte einen verbindlichen Fahrplan erstellen, wie mit Veränderungen aufgrund Digitalisierung umzugehen ist. Dieser Fahrplan soll eine proaktive, standardisierte und umfängliche Betrachtung der Auswirkungen auf den Betroffenen sein. Daraus entwickelte sich die Idee eines „Sozialen Pflichtenhefts“ (SPH), das durch eine Rahmen-Dienstvereinbarung verbindlich werden sollte.

Vorgehen

Im Juni 2017 entwarf der GPR die Dienstvereinbarung 23, die er Ende Juni 2017 in Form eines Initiativantrags dem Dienstherrn für Verhandlungen vorlegte. Kernstück dieser Dienstvereinbarung ist das SPH. Aufgrund der gemeinsamen Erfahrungen im Netzwerk bestand bereits aufseiten des Vorstands der Wille, eine Dienstvereinbarung abzuschließen, sodass die Verhandlungen auf Augenhöhe verliefen. Verhandlungsbedarf bestand lediglich zur Verbindlichkeit des SPH, zum Geltungsbereich der Dienstvereinbarung sowie zu den einzelnen Maßnahmen.

Ergebnis

Mitte Juli 2018 unterzeichneten die Parteien die Rahmendienstvereinbarung „Begleitung von (digitalen) Veränderungsprozessen“, die für alle Beschäftigten gilt, die „von personellen Maßnahmen im Rahmen organisatorischer Veränderungsprozesse im Kontext der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind“. Wie vom Gesamtpersonalrat angestrebt, ist das SPH Bestandteil der Rahmendienstvereinbarung und damit verbindlich umzusetzen. Das SPH soll ein Instrument sein, Organisationsveränderungen standardisiert und ganzheitlich zu betrachten. Ziel des Hefts ist es, leistungsfähige Prozesse gesundheitsförderlich zu gestalten und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern. Mithilfe des Hefts sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Ausgleich von Nachteilen für die Beschäftigten möglichst frühzeitig identifiziert werden. Das SPH ist in 6 Kapitel unterteilt, u.a. werden in Kapitel 3 – „Personal“ – die personellen Auswirkungen der Veränderungen in den Mittelpunkt gerückt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Veränderung des Personalbedarfs, dem Schulungsbedarf sowie den evtl. notwendigen Stellenwechseln von betroffenen Mitarbeitern. In Kapitel 2 – „Aufgaben und Arbeitsinhalte“ – werden die künftigen Arbeitsinhalte und Aufgaben der von der Veränderung betroffenen Mitarbeiter gelistet. Vorab ist dabei eine Entscheidung zu treffen, ob sich die geplanten Veränderungen auf bestehende Prozesse und somit auf Aufgaben/Arbeitsinhalte auswirken. Durch eine leitfadengestützte Begleitung und professionelle Beratung unterstützt das SPH bei der erfolgreichen, zukunftsorientierten Gestaltung von Veränderungen bei AOK PLUS. Das SPH unterstützt dabei dreifach: bei der Bündelung von Instrumenten, Methoden, Programmen sowie Checklisten, die für die Veränderung erforderlich sind, bei der frühzeitigen vorausschauenden Gestaltungsinformation der Mitarbeiter von gesundheitsförderlichen und angepassten und leistungsfähigen Befähigungsangeboten und Prozessen sowie bei der Identifikation von Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter.