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Fachzeitschriften gehören zu den erforderlichen Arbeitsmitteln gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG, § 44 Abs. 2 BPersVG und den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze sowie § 179 Abs. 8 SGB IX.
Zur Beschlussfassung»Arbeit und Recht« ist deutsches Mitglied in der „International Association of Labour Law Journals“ (Internationale Vereinigung arbeitsrechtlicher Fachzeitschriften).