Mitbestimmung


Sie ist der stärkste Hebel eines Betriebsrats – die Mitbestimmung. Erfahren Sie, ob und wie Sie dieses Werkzeug bei allen sozialen Angelegenheiten, bei Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitszeit kraftvoll einsetzen.

Basiswissen Mitbestimmung

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10 Fragen - 10 Antworten

Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


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Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.

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Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
27. Mai 2024 | Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle durch einen »Spruch«. Wird die Einigungsstelle vom Gericht eingesetzt, kann sie erst dann wirksam entscheiden, wenn sie durch einen gerichtlichen Einsetzungsbeschluss formell wirksam errichtet worden ist. Dies gilt auch in Eilfällen – so das LAG Köln. [...] mehr
Arbeitszeit - Rechtsprechung

Dienstplan muss gerecht sein

29. Januar 2024 | Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein. [...] mehr

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27. Mai 2024 | Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle durch einen »Spruch«. Wird die Einigungsstelle vom Gericht eingesetzt, kann sie erst dann wirksam entscheiden, wenn sie durch einen gerichtlichen Einsetzungsbeschluss formell wirksam errichtet worden ist. Dies gilt auch in Eilfällen – so das LAG Köln. [...] mehr
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Dienstplan muss gerecht sein

29. Januar 2024 | Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein. [...] mehr

Was bedeutet Mitbestimmung?

   

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten.

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG.

Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle.

Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen.

Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.