9. Warum sind Betriebsvereinbarungen so wichtig?

Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung hängen eng zusammen. Als verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle Beschäftigten eines Betriebs Gültigkeit hat, ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Werkzeug des Betriebsrats. Hierüber kann er maßgeblich die Gestaltung im Betrieb beinflussen.

Sind Betriebsvereinbarungen immer möglich?

Ja – durchaus. Zwar beinhalten die meisten Betriebsvereinbarungen Themen, bei denen der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht hat. Das sind vor allem die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG. Ebenso aber auch die wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 bis 112 a BetrVG. In all diesen Fällen der gesetzlichen Mitbestimmung können Betriebsvereinbarungen geschlossen werden, die dann für alle Beschäftigten verbindlich sind. Allerdings gibt es auch freiwillige Betriebsvereinbarungen, die zu nahezu allen Themen geschlossen werden können, sofern zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hier Konsens besteht.

Verdrängt ein Gesetz oder Tarifvertrag eine Betriebsvereinbarung?

Ja. Besteht für ein Thema schon eine gesetzliche Regelung oder ein Tarifvertrag, dann kommt eine Betriebsvereinbarung nicht merh zum Zuge.

Eine Betriebsvereinbarung zur Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit beispielsweise ist grundsätzlich nichtig, da diese mit Blick auf die zulässige Maximalgrenze ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, und die restlichen Regelungen Tarifverträgen vorbehalten bleiben.

Ausnahme: Der Tarifvertrag lässt, wie das häufiger in letzter Zeit vorkommt, ergänzende betriebliche Regelungen zu. Das heißt dann Öffnungsklausel.

Kern dieser Rechte ist die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG. Dazu gehören aber auch die wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 bis 112 a BetrVG.

In all diesen Fällen der gesetzlichen Mitbestimmung können Betriebsvereinbarungen geschlossen werden, die dann für alle Beschäftigten verbindlich sind.

Ist ein Beschluss des Betriebsrats nötig?

Ja. Betriebsvereinbarungen kommen durch Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Auf Seiten des Betriebsrats ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Die Zustimmung allein des Betriebsratsvorsitzenden reicht nicht.

Eine Betriebsvereinbarung muss immer schriftlich niedergelegt und vom Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden auf einer Urkunde unterzeichnet werden.

Im Unterschied zur Betriebsvereinbarung kann eine so genannte „Regelungsabrede“ formlos (also auch mündlich) vereinbart werden. Eine Regelungsabrede entfaltet aber keine der Betriebsvereinbarung vergleichbare normative Wirkung. Im Unterschied zur Betriebsvereinbarung kann die Regelungsabrede aber nicht nur generelle (kollektive) Regelungen enthalten, sondern auch individuelle.

Kann der Betriebsrat das Gericht anrufen?

Ja. Eigentlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Betriebsvereinbarung im Betrieb umgesetzt wird. Sie ist verbindlich und gilt genauso wie ein Gesetz. Hält der Arbeitgeber sich allerdings nicht an die Regelungen der Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat das Gericht anrufen, um dort seinen Anspruch durchzusetzen.

Bei groben Verstößen kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen, die Durchführung einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung zu unterlassen.

 

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