Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Initiative des Personalrats zur Beschaffung elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische für alle Büroarbeitsplätze

Bewerber/in:

Personalrat Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus Kreises

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1.000

Projektzeit:

11/2018 bis 9/2019

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erreicht die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen, um die Gesundheit der Beschäftigten auch am Arbeitsplatz zu fördern.

Motiv

Mit über 750 Beschäftigten ist die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises einer der größten Arbeitgeber in der Region. Der überwiegende Teil davon arbeitet im Kreishaus in Bad Schwalbach sowie in den Außenstellen in Idstein und Rüdesheim. Anfang 2018 änderte die Rentenversicherung die Genehmigungspraxis für elektrisch höhenverstellbare Schreibtische: Die Rentenversicherung übernimmt künftig nur noch selten die Kosten für solche Schreibtische, da höhenverstellbare Schreibtische Teil einer zeitgemäßen ergonomischen Arbeitsplatzausstattung sind. Der Personalrat wollte die Arbeitsplätze ergonomisch anpassen, darüber hinaus waren höhenverstellbare Schreibtische dem Personalrat als Maßnahme der Gesundheitsförderung wichtig und er wollte diese Maßnahme in der Dienststelle etablieren.

Vorgehen

Der Personalrat informierte sich ausführlich über die Vorteile solcher Schreibtische und sammelte Argumente und Fachinformationen über die Wirkungen dieser Büromöbel auf die Gesundheit der Beschäftigten: So wirken sie sich positiv auf Nacken- und Rückenprobleme aus und der Wechsel zwischen Stehen und Sitzen steigert die Motivation. Der Personalrat trat in Vorgespräche mit der Dienststelle, warb für die Anschaffung dieser Schreibtische und beschrieb die Vorteile für die Dienststelle. Auch in der Personalversammlung stellte der Personalrat seine Idee vor, höhenverstellbare Schreibtische anzuschaffen. Das Gremium stellte schließlich einen Initiativantrag nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz, wobei er seinen Antrag im Wesentlichen mit den Änderungen der Arbeitsstättenverordnung begründete: Arbeitgeber müssen an Bildschirmarbeitsplätzen ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorsehen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist hierfür geeignet. Darüber hinaus schafft der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten und fördert den Gesundheitsschutz am Büroarbeitsplatz.

Ergebnis

Der Dienstherr entsprach dem Initiativantrag, die Hausmittel für die Beschaffung der Schreibtische wurden im Haushaltsplan eingestellt: Im Monatsgespräch im September 2019 informierte der Landrat den Personalrat, dass die Verwaltung 960.000,– € für die Beschaffung der Schreibtische und entsprechend dazugehöriges Mobiliar im Haushaltsplan für 2020 veranschlagt. Diese Investition wird ab 2020 auf 4 Jahre verteilt. Der Haushalt für 2020 wurde im Dezember 2019 vom Kreistag beschlossen, sodass die Forderung des Personalrats zu einem erfolgreichen Abschluss kam.