Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung „Rückkehrmanagement – Integration von Berufsrückkehrer*innen aus Elternzeit, Sonderurlaub nach 1.1 § 28 TVöD“ und „Regelung nach dem Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz-Pflege ZG)“ und „Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz-FPfZG)“ im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach

Bewerber/in:

Personalrat Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a.M.

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1.000

Projektzeit:

2019/2020

 

Kurzbeschreibung

Eine neue Dienstvereinbarung regelt das Rückkehrmanagement und gibt Mitarbeiter*innen Sicherheit.

Motiv

Im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach am Main (EKO) gibt es 29 Kitas mit eigenständigen unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und unterschiedliche Herausforderungen. Es gibt drei pädagogische Leitungen, die für diese 29 Kitas zuständig sind. Unterschiedliche Vorgehensweisen sind aufgrund unterschiedlicher Führungskulturen selbstverständlich, was auch den Umgang mit Rückkehrer aus der Elternzeit, Sonderurlaub und Pflegezeiten betraf: Diese wurden in den einzelnen Kitas unterschiedlich gehandhabt. Das wollte der Personalrat ändern: Er wollte weniger Unterschiede und mehr Gerechtigkeit zu diesem Thema. Es fehlte auch ein „Management“ mit klaren Strukturen und Verfahrenswegen.

Vorgehen

Der Personalrat entwarf eine Dienstvereinbarung, der auf Erfahrungen basierte, die der Personalrat davon gewonnen hatte, dass er Kolleg*innen bei diesem Thema begleitete und half. Mit diesen Erfahrungen konnte der Personalrat auch gut gegenüber der Betriebsleitung argumentieren und verwies auf die unterschiedlichen Aspekte und Vorgehensweisen aus der Praxis. Der Personalrat betonte die dringende Notwendigkeit und Wichtigkeit, über den Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Ziel, ein „Rückkehrmanagement“ im Betrieb zu installieren.

Ergebnis

Nach 5 bis 6 Erörterungen mit der Betriebsleitung war der Arbeitsprozess abgeschlossen und die Schlussfassung lag schon fast fertig vor, es waren nur noch kleine redaktionelle und inhaltliche Absprachen mit der Betriebsleitung nötig. In der Personalversammlung im Februar 2020 hat der Personalrat gegenüber den Mitarbeiter*innen auch schon die Eckdaten angekündigt. Die Corona-Pandemie brachte den Abschluss der Dienstvereinbarung allerdings zu einem plötzlichen Halt. Um die Vereinbarung endgültig zu einem Abschluss zu bringen, schickte die Personalratsvorsitzende am 29.5.2020 den Entwurf per Mail an die Betriebsleitung mit der Bitte, diese Dienstvereinbarung heute trotz „Corona-Krisenmanagement“ , anderen wichtigen Terminen und Sitzungen, gemeinsam abzugleichen und zu unterschreiben – was auch geschah. Die Dienstvereinbarung wurde an die gesamte Belegschaft gesendet und gilt ab sofort im Betrieb. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Belegschaft näher über die neuen Rückkehrmöglichkeiten aufgeklärt, wie darüber, dass den Beschäftigten bei der Rückkehr entsprechend der beruflichen Eignung ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Wünsche über den künftigen Arbeitsort bzw. die Einrichtungsform werden mit Sicht auf die berufliche Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt. Für Beschäftigte, deren befristetes Arbeitsverhältnis vor dem Geburtstermin endete, wird das Arbeitsverhältnis bis zum Beginn der Elternzeit befristet verlängert. Das Rückkehrmanagement selbst ist in 3 Phasen unterteilt: Verfahren vor der familienbedingten Auszeit (Phase I), während der familienbedingten Auszeit (Phase II) und Ende der familienbedingten Auszeit (Phase III). In der letzten Phase müssen die Mitarbeiterinnen vor dem Wiedereinstieg mit ihren Vorgesetzten schriftlich Kontakt aufnehmen und einen Termin für das Rückkehrgespräch vereinbaren; dieses muss spätestens 6 Wochen vor Wiedereintritt geführt werden. In diesem Gespräch werden, wenn möglich, die Bedarfe der Mitarbeiterinnen hinsichtlich des Wiedereinstiegs berücksichtigt, sorgfältig geplant und protokolliert. Das Gespräch endet mit der Entscheidung über den künftigen Einsatzort.