Klimawandel

Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung

Hitze
Quelle: pixabay

Beschäftigte haben in der Regel kein Hitzefrei. Aber was steht ihnen arbeitsschutzrechtlich bei hohen oder sehr niedrigen Temperaturen am Arbeitsplatz zu? Wie heiß darf oder kalt darf es sein? Sind kurze Hosen und Flip-Flops am Arbeitsplatz erlaubt? Wichtige Fragen und Antworten findet ihr in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 6/2024.

Der Klimawandel hat bereits deutliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. In Hitzesommern läuft die Klimaanlage des menschlichen Organismus auf Hochtouren – bis hin zum Gesundheitsschaden.

Gute Ausstattung mit UV-Filter

Auf die Dosis und weitere Faktoren kommt es an, um zu bestimmen, was am Arbeitsplatz noch zuträglich ist: etwa das Alter, Vorerkrankungen, körperliche und mentale Verausgabung sowie Schatten und Abkühlung etc. Outdoor-Worker sollten je nach Einsatzort und Tätigkeit eine passende und schützende Ausstattung erhalten – mit (luftiger) Arbeitskleidung, Schutzbrillen, Kopfbedeckung oder Helm mit Nackenschutz und Sonnencreme – alles mit hohem UV-Filter.

Zu starke Hitze erhöht das Risiko von Arbeitsunfällen und vermindert die Konzentration. Hitzschläge können tödlich enden. Die Übersterblichkeit in Perioden mit langer, extremer Hitze ist auch für Deutschland erwiesen. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) warnt, dass es zu gefährlichen Gesundheitszuständen kommen kann, wenn Beschäftigte durch heftiges Schwitzen zu viele Elektrolyte verlieren. Erste Hitzeaktionspläne seien verbesserungswürdig, so die IAO.

Schutz für Risikogruppen verbessern

Durch hohe Temperaturen und Extremwetterlagen sind bestimmte Risiko- und Berufsgruppen stärker gefährdet und intensiver zu schützen: etwa chronisch Kranke, Schwangere und Menschen, die im Freien schwer körperlich arbeiten oder ständig unterwegs sein müssen. Dazu zählen z. B. Bauarbeiter:innen und -handwerker:innen Berufsfahrer:innen und Einsatzkräfte aller Art. Der Organismus wird in Tropennächten mit über 20 Grad zusätzlich belastet, denn es kommt oft zu Defiziten bei der nächtlichen Erholung, die für die Arbeitssicherheit bedeutsam ist.

Eine wichtige erste Schutzmaßnahme ist das Bereitstellen von kühlen Getränken durch den Arbeitgeber, ob drinnen oder draußen, am besten Mineralwasser. Insbesondere an Outdoor-Arbeitsplätzen sollten zusätzliche Trink- und Abkühlungspausen sowie Beschattungen für die Arbeitsplätze organisiert werden.

Welche Anforderungen gelten bei Hitze und Kälte?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert grundsätzlich eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Was darunter konkreter zu verstehen ist, definiert die Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 (Raumtemperatur) für Temperaturober- und -untergrenzen. Die Temperatur der Umgebungsluft soll z. B. 26 Grad nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn

  • die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt
  • beim Einrichten der Arbeitsstätte (Fabrikhalle, Büro, Lagerhalle) der sommerliche Wärmeschutz beachtet wurde
  • Fenster, Glaswände, Glaskuppeln mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgestattet sind.

Ist dies nicht der Fall, sollte die Interessenvertretung initiativ werden und beim Arbeitgeber Maßnahmen zum Wärmeschutz verlangen. Ausnahmen gelten aber, wenn betriebsbedingt höhere Wärmeeinflüsse vorliegen (etwa am Hochofen). Dann müssen Betriebs- und Personalräte mit dem Arbeitgeber über (zusätzliche) Schutz- und/oder Kompensationsmaßnahmen beraten. Hierzu enthält die DGUV Information 213-002 »Hitzearbeit – erkennen, beurteilen, schützen« wichtige Hinweise (www.dguv.de).

In Sanitär-, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen, Pausen- und Bereitschaftsräumen fordert die ASR A3.5 eine Mindesttemperatur von 21 und eine Höchsttemperatur von 26 Grad - solange die Räume genutzt werden. (…)

Weitere Informationen

Wer den vollständigen Beitrag von Beate Eberhard lesen möchte, findet diesen und zwei weitere Beiträge im Titelthema »Gute Arbeit« 6/2024: »Mitbestimmung und Initiativen – Arbeitsschutz im Klimawandel« (S. 8-21). Darin:
•    Dr. U. Faber: Gesundheitsschutz im Klimawandel: bei Hitze und Kälte mitbestimmen und mitgestalten (S. 8-12).
•    Prof. Dr. W. Däubler: Zeit für Initiativen: Klimaschutz als Chance (S. 13-16).
•    B. Eberhardt: Rechte bei Hitze und Kälte am Arbeitsplatz (S. 17-21).
Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent:innen von »Gute Arbeit« greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beiträge, Ausgaben und das ePaper zu. 

Noch kein Abo?

Jetzt zwei Ausgaben »Gute Arbeit« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (BE)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Ralf Pieper
Basiskommentar zum ArbSchG
44,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren