Arbeitsunfall

Homeoffice und Versicherungsschutz

Homeoffice
Quelle: pixabay

Wer im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt spätestens seit 2021 auch bei Unfällen im Homeoffice. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diesen Schutz mit einer Entscheidung zu einem Unfall im häuslichen Heizungskeller jüngst nochmals erweitert. Ein Überblick über Gesetzeslage und Gerichtsentscheidungen. 

Gesetz: Gleicher Versicherungsschutz im Homeoffice wie im Betrieb

Seit dem 18.6.2021 gelten durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz neue Regelungen. Nicht nur für diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, sondern für alle mobil Arbeitenden – auch für diejenigen, die ihre Büroarbeit im Intercity oder auf einer Parkbank erledigen. Für sie gilt seitdem der gleiche Versicherungsschutz wie für diejenigen, die in Betrieben tätig sind. 

Die gesetzliche Regelung zum Homeoffice-Unfallschutz: Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt des Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. 

Eine weitere Änderung gab es bei dem Versicherungsschutz auf den Wegen, die Versicherte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen, also in die Kita, den Kindergarten oder die Schule. Für Versicherte, die außerhaus arbeiten, gilt schon bisher: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu bringen, sind sie dabei weiterhin versichert. Für zu Hause tätige Versicherte waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, früher dagegen nicht versichert. Doch seit dem 18.6.2021 gilt: Bringen Versicherte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. 

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Wie sieht es beim Versicherungsschutz bei Heizungskontrolle im Homeoffice aus und zahlt die Versicherung auch beim Weg aus dem Bett ins Homeoffice? Antworten auf diese Fragen gibt unser Experte Rolf Winkel in der AiB 6/2024 ab Seite 25. Abonnent:innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.

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