Gesetzesänderung

Novellierung der Betriebsratsvergütung beschlossen

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Quelle: © apfelweile / Foto Dollar Club

Der Bundestag hat am Freitag (28.6.2024) die Gesetzesänderung des BetrVG zur Novellierung der Betriebsratsvergütung einstimmig beschlossen. Alle Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmten der Regierungsvorlage zu. Durch die Novelle sollen die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2023 entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 10.1.2023 – 6 StR 133/22) von Januar 2023, in dem es um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ging, hat in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und zur präventiven Kürzung der Vergütung durch die Unternehmen geführt. 

»Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken«, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf.

Das wird sich ändern

§ 37 BetrVG soll ergänzt werden, indem der Begriff »vergleichbarer Arbeitnehmer« konkretisiert wird. Maßstab für die Entlohnung wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer soll der Zeitpunkt sein, zu dem das Betriebsratsamt übernommen wurde, es sei denn, eine spätere Neubestimmung ist sachlich begründet. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen in einer Betriebsvereinbarung »vergleichbare Arbeitnehmer« definieren können. Kommt eine solche Betriebsvereinbarung zustande, soll sie nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.

Ergänzt werden soll auch der § 78 BetrVG durch den Hinweis, dass eine Begünstigung oder Benachteiligung im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die betrieblichen Anforderungen dafür erfüllt. 

Das sagen die Parteien

Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte: »Wer sich als Betriebsrat engagiert, muss sicher sein, dass er keine beruflichen Nachteile befürchten muss.« Denn die Freistellung der Betriebsräte soll sich nicht negativ auf die Lohnentwicklung auswirken, wie es der Gesetzentwurf klarstelle. 

Für Bündnis 90/Die Grünen betonte Frank Bsirske: »Gerade in Zeiten des Umbruchs brauchen wir die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie dürfen nicht ausgebremst werden.«

Jan Dieren (SPD) fügte  hinzu, man stelle nun klar, dass sich die Vergütung der Betriebsräte an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiere. Es sei keine große Änderung, aber eine wichtige, denn sie sichere die Demokratie in den Betrieben.

Carl-Julius Cronenberg (FDP) appellierte trotz seiner Unterstützung für die Reform daran, gleichzeitig mehr »Freiheitsvertrauen« in Betriebe und Beschäftigte zu haben. So stärke man den Standort Deutschland.

»Wir stehen hinter der Mitbestimmung«, betonte Axel Knoerig (CDU/CSU). Mitbestimmte Unternehmen seien krisenfester und erfolgreicher als andere, deshalb brauche es über die Reform hinaus Regelungen für eine moderne, digitale Betriebsratsarbeit, forderte er. 

Norbert Kleinwächter (AfD) betonte, die Regierung tue das »Richtige im Falschen«, denn viele Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft würden inzwischen mit Füßen getreten. Das Prinzip, dass alle von Fortschritt und Wohlstand profitieren, gelte »leider« schon lange nicht mehr, denn profitieren würden nur noch wenige.

Susanne Ferschl (Die Linke) forderte, die Behinderung von Betriebsratsarbeit »endlich als Offizialdelikt anzuerkennen«. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Es sei ein unhaltbarer Zustand gewesen, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes viele Gehälter von Betriebsräten »eingefroren« worden seien.

Jetzt muss das Gesetz noch in den Bundesrat. Die 2. Lesung im Bundesrat ist voraussichtlich für den 5.7.2024 geplant.

Mehr Informationen:

 

Quelle:

Deutscher Bundestag, Meldung vom 28.6.2024 

© bund-verlag.de (ls)

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