Neue Berufskrankheit

Parkinson durch Pestizide

27. Mai 2024 Berufskrankheit
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Quelle: dessauer_Dollarphotoclub

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, das »Parkinson-Syndrom durch Pestizide« als Berufskrankheit (BK) anzuerkennen. Die »Gute Arbeit« berichtet im Titelthema 5/2024 über diese Neuerung. Die Anerkennung der BK war überfällig.

Die Industriegewerkschaft BAU (Pressemeldung 26.3.2024) hat über die neue BK informiert und rät allen betroffenen Interessenvertretungen bzw. Arbeitskräften, beim Arbeitgeber bei entsprechenden Arbeiten auf die nötige Schutzkleidung oder Schutzausrüstung zu bestehen; wird diese bereitgestellt, ist sie unbedingt zu verwenden.

BK-Anträge sind bereits möglich

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat hat die Anerkennung der BK im März 2024 empfohlen. Damit ist es nur noch Formsache, dass das BMAS, vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2024, die BK in die offizielle BK-Liste aufnimmt. Faktisch ist Parkinson, erworben durch Pestizide, damit schon jetzt als BK anerkannt und rechtlich zu behandeln. Das bedeutet: Betroffene haben Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls auf Entschädigung, zuständig sind die jeweiligen Unfallversicherungsträger (UVT): also Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (öffentlichen Hand). »Gute Arbeit« berichtet im Titelthema allgemein über mögliche Leistungen und Abläufe im BK-Verfahren.

Lange Vorgeschichte

Vor rund zwölf Jahren wurde erstmals bemerkt, dass bestimmte Pestizide die Nervenkrankheit verursachen. »Es ist gut und richtig, dass Parkinson, ausgelöst durch den Umgang mit Pestiziden, nun endlich als Berufskrankheit anerkannt ist. Damit wird eine langjährige Gewerkschaftsforderung umgesetzt«, so Harald Schaum, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU. Es gebe viele Betroffene, denen man nun besser medizinisch, psychisch und finanziell helfen müsse. Dafür bestehe die lange erwartete Rechtsgrundlage. Die IG BAU vertritt u. a. die Branchen Landwirtschaft, Forst, Gartenbau und Floristik. Viele Beschäftigte sind von der Entscheidung betroffen.

Praxistipp für Betroffene

Schaum rät allen, die mit Pestiziden umgehen, Schutzkleidung zu tragen: Handschuhe, Atemmasken, Ganzkörper-Schutzanzüge etc.; hinreichend schützende Kabinenfahrzeuge seien zu nutzen. Am besten werde auf Pestizide verzichtet. Beschäftigten, die schon an Parkinson erkrankt sind oder Anzeichen bemerken, wenden sich direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Wer unsicher ist, ob auftretende Symptome auf Pestiziden zurückzuführen sind, geht zunächst zum Hausarzt – auch für die Überweisung zum Facharzt. Als Pestizide werden unterschiedliche Stoffe und Stoffkombinationen bezeichnet, die als Pflanzenschutzmittel oder als Biozide eingesetzt werden. Sie sind giftig für Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder Pilze (Fungizide). In den USA, in Frankreich und Italien ist Parkinson, erworben durch Pestizide, schon länger als BK anerkannt.

In Deutschland sind schätzungsweise rund 400.000 Menschen an Parkinson erkrankt, meist tritt die Krankheit im höheren Erwachsenenalter auf. Allerdings erkranken in 10% der Fälle auch deutlich jüngere Menschen. Typisch für »Morbus Parkinson« sind Bewegungsstörungen, Zittern, verlangsamte Bewegungen, Muskelsteifheit und Störungen des Gleichgewichts. Die Krankheit ist nicht heilbar, sie lässt sich aber mit geeigneten Therapien oft über Jahre gut kontrollieren.

Weitere Informationen

Das vollständige Titelthema in »Gute Arbeit« 5/2024 lesen: »Leistungen der Unfallversicherung – Berufskrankheit und Arbeitsunfall«. Darin:

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