Das müsst Ihr zur Tagesordnung wissen
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Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. So schreibt es das Gesetz vor (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Zwar gibt es für die Ausgestaltung der Tagesordnung kaum Formvorschriften, jedoch ist eine Tagesordnung für den effektiven und erfolgreichen Verlauf von Sitzungen und Versammlungen ein entscheidender Faktor.
Sinn und Zweck der Tagesordnung
Eine Tagesordnung legt fest, welche Themen in der Betriebsratssitzung zum Zwecke der Information, Beratung oder Abstimmung behandelt werden sollen. Sie verleiht der Sitzung Struktur und Orientierung. Ihre Erstellung ist unverzichtbar für die individuelle Sitzungsvorbereitung aller Betriebsratsmitglieder. Genau aus diesem Grund muss die Tagesordnung so detailliert sein, dass sich alle Gremienmitglieder ein Bild machen können, über welche Fragen und Themen sie beschließen und beraten sollen.
Form der Tagesordnung
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Tagesordnung zur Betriebsratssitzung den Teilnahmeberechtigten in Verbindung mit der Einladung »mitzuteilen«. Dies kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen (BAG 24.5.2006 – 7 AZR 201/05). Es bietet sich jedoch an, die Mitteilung der Tagesordnung auf die gleiche Weise wie die Einladung zur Sitzung (idealerweise schriftlich oder elektronisch) zu übersenden. Denkbar ist auch, dass sich der Betriebsrat in seiner Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) selbst Regeln zur Form der Tagesordnung gibt.
Erstellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung zur Betriebsratssitzung wird nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Person im Betriebsratsvorsitz festgelegt (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Die Erstellung erfolgt dabei unter Berücksichtigung aktueller Themen. Eine strukturierte und effiziente Tagesordnung zeichnet sich aus durch:
- Struktur und Klarheit
- Zeitliche Vorgaben
- Inhalt der Tagesordnung
- Visualisierung
- Anlagen und weitere Unterlagen
Was unter den einzelnen Punkten zu verstehen ist, Näheres zu Tagesordnungspunkten, zur Heilung und Änderung einer Tagesordnung, was die Rechtsprechung sagt und das Muster einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung findet Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« Ausgabe 5/2024. Abonennt:innen können den kompletten Beitrag hier lesen.
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