Künstliche Intelligenz

Erfolgreich als Betriebsrat – mit ChatGPT

03. Juni 2024 ChatGPT
KI, Künstliche Intelligenz
Quelle: iStock.com, Jolygon

Die Digitalisierung schreitet voran und Künstliche Intelligenz (KI) verbreitet sich immer stärker. Auch die Arbeit der Betriebsräte bleibt davon nicht unberührt. Unsere Experten Martin Menacher und Lars Albert beschreiben in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2024 zehn mögliche Anwendungsgebiete für ChatGPT bei der Betriebsratsarbeit. Wichtig beim Einsatz von ChatGPT: Ergebnisse immer kritisch hinterfragen!

In einer Zeit, in der KI-Anwendungen längst unseren Alltag erreicht haben, ist es auch für Betriebsräte entscheidend, sich mit deren Anwendungsmöglichkeiten vertraut zu machen und eigene KI-Kompetenzen aufzubauen. Bei KI-Anwendungen konzentrieren sich Betriebsräte oft auf die Risiken und negativen Auswirkungen von KI-Anwendungen auf die Beschäftigten.

Das Ziel besteht darin, eine Überwachung von Leistung und Verhalten zu vermeiden, die Persönlichkeitsrechte der Kolleg:innen zu schützen und Arbeitsplatzabbau durch Automatisierung zu verhindern. Betriebsräte haben ein ausgeprägtes gefahrenorientiertes Bewusstsein für KI-bezogene Fragen und sind darin geübt, die Risiken und Gefahren von KI-Anwendungen zu reflektieren. Allerdings kommt die Perspektive, KI-Systeme gezielt für eigene Zwecke zu nutzen, oft zu kurz.

Chancen von KI oft ungenutzt

So treten Chancen zur Gestaltung guter Arbeit durch lernende Systeme und Möglichkeiten zur digitalen Transformation der eigenen Betriebsratsarbeit in den Hintergrund. Für Betriebsräte ist es wichtig, die KI-Anwendungen zu verstehen, zu bewerten und zu regulieren. Sie sollten die Anwendungsgebiete identifizieren und sich praktische Handlungskompetenz im Umgang mit KI-Anwendungen aneignen. Um souverän mit neuen technischen Anwendungen umgehen zu können, benötigen Betriebsräte spezifisches Wissen sowie Fähigkeiten im Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Recherche

Betriebsratsmitglieder müssen sich regelmäßig mit neuen Themen befassen und manchmal unter Termindruck in Inhalte einarbeiten. Bei der Recherche kann es wichtig sein, Texte zusammenzufassen, Studien unter bestimmten Gesichtspunkten auszuwerten und Informationen zu strukturieren. Nicht jeder Betriebsrat verfügt über qualifizierte Mitarbeiter:innen in einer Stabstelle, die Recherchen übernehmen und dem Gremium zuarbeiten. Sie können jedoch auf ChatGPT zurückgreifen und den Chatbot beauftragen, um ihnen bei der Recherche und Aufbereitung von Informationen zu helfen.

Diskussion um Mitbestimmung

Im Alltag der Interessenvertretung müssen neue Themen diskutiert, Initiativen des Arbeitgebers eingeschätzt und eigene Vorschläge erarbeitet werden. Mit ChatGPT lassen sich z. B. verschiedene Aspekte zu einem Thema für ein Mindmap zusammenstellen. Ziele können mit dem Chatbot wie mit dem Gremium diskutiert werden. Der Betriebsrat kann dem Chatbot auch rechtliche Fragen zur Mitbestimmung stellen, um eine erste Einordnung vorzunehmen.

Neue Arbeitsformen der Gremien

Die Arbeitsweise der Betriebsräte kann an der ein oder anderen Stelle von einem digitalen Upgrade profitieren. Die Tätigkeitsfelder werden zunehmend komplexer und die digitale Transformation stellt die Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Bei den dynamischen Prozessen und dem schnellen Tempo der technischen Entwicklung erhöht sich der Bedarf, die Arbeitsorganisation des Gremiums zu verändern. Mitbestimmung muss häufiger als kontinuierlicher Prozess organisiert werden. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass Gremien mit einer agilen Arbeitsweise vertraut sind. Der Betriebsrat kann ChatGPT als agilen Coach nutzen, um die Arbeit des Gremiums weiterzuentwickeln.

Wie nutzt der Betriebsrat ChatGPT für die Vorbereitung für Gespräche mit dem Arbeitgeber und weitere Betriebsratsaufgaben? Welche Fallstricke sind beim Einsatz von ChatGPT unbedingt zu beachten? Mehr dazu erfahrt ihr in der AiB 5/2024 ab Seite 12. Abonnent:innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.

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