Mindestlohn

So steigt der Mindestlohn

17. November 2023 Mindestlohn
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Quelle: © Roman Sigaev / Foto Dollar Club

Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt der Mindestlohn zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1.1.2024 in Kraft treten.

Hintergrund: Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechts­verordnung der Bundesregierung geändert werden.

Seit dem 1.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Zeitstunde.

Quelle:

Pressemitteilungen des BMAS vom 15.11.2023 und 30.9.2022

© bund-verlag.de (ls)

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