Betriebsratssitzung

Der Betriebsrat berät alle Angelegenheiten in Sitzungen (§ 29 BetrVG). Dort nimmt er auch seine Rechte und Pflichten als Gremium (Mitbestimmung, Stellungnahme zu Kündigungen etc.) wahr und fasst so genannte Betriebsratsbeschlüsse.

Der Ablauf einer Betriebsratssitzung ist streng formalisiert (§ 29 BetrVG). Der Vorsitzende beruft die Betriebsratssitzung ein. Mit der Einladung verschickt er auch eine Tagesordnung. Einzuladen sind alle Betriebsratsmitglieder, außerdem ein Mitglied der Schwerbehinderten- und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wer sonst einzuladen ist, regelt § 29 BetrVG im Detail.

In Vorbereitung auf die Betriebsratssitzung müssen den Teilnehmern die einzelnen Tagesordnungspunkte ebenfalls frühzeitig – nicht jedoch zwingend gemeinsam mit der Ladung – bekannt gegeben werden.

In der Tagesordnung sind alle zu behandelnden Punkte und alle zu fassenden Beschlüsse ausdrücklich, d. h. so konkret wie möglich zu benennen. In dringenden Fällen kann die Tagesordnung auch noch in der Betriebsratssitzung ergänzt oder geändert werden, so die Rechtsprechung des BAG seit 2014.

Voraussetzung dafür ist, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich eventuell erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig geladen wurden, der Betriebsrat beschlussfähig i. S. d. § 33 Abs. 2 BetrVG ist, also mindestens die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt und die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschlossen haben, über den Regelungsgegenstand des später gefassten Beschlusses zu beraten und abzustimmen.

 

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Ihr gutes Recht

Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

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