Arbeitsschutz

Digitale Unterweisung im Arbeitsschutz

06. Mai 2024
Arbeitsschutz - Helme

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten zur Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten regelmäßig im Arbeitsschutz unterweisen. Geht das auch digital?

Der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2023 hat gezeigt, dass in vielen kleineren Unternehmen keine regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz stattfinden. Dabei schreiben sowohl das Arbeitsschutzgesetz wie auch das Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen diesen Schutz vor. Digitale Lösungen im Bereich der Fortbildungen und Schulungen sind bei Arbeitgebern beliebt, weil sie Zeit und Ressourcen sparen. Ist das auch für die Arbeitsschutzunterweisung eine Option?

 

Arbeitsschutzunterweisung – was ist das?

Die Unterweisung zielt darauf ab, sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten zu gewährleisten. Hauptziel ist die Prävention von Verletzungen und Berufskrankheiten durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anleitungen. Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG.

Die Inhalte variieren je nach Arbeitsbereich und eingesetzten Materialien. Kernthemen sind stets der Anwendungsbereich, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, das Verhalten bei Störungen und Unfällen sowie Erste Hilfe. Die Inhalte müssen in einer für die Mitarbeiter:innen verständlichen Form und Sprache vermittelt werden. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, damit bei Unfällen oder Kontrollen durch staatliche Arbeitsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften Nachweise erbracht werden können.

Die Unterweisung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei der Einführung neuer Betriebsmittel, bei Arbeitsplatzwechseln oder baulichen Veränderungen obligatorisch. Darüber hinaus muss sie im jährlichen Turnus wiederholt werden, es sei denn, eine Spezialvorschrift sieht ein kürzeres Unterweisungsintervall vor, z. B. § 29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Beschäftigte unter 18 Jahren – sie müssen alle sechs Monate unterwiesen werden. Die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisung liegt bei der Führungskraft. Diese kann Unterstützung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragten erhalten, aber die Verantwortung nicht gänzlich abgeben.

Kann die Unterweisung digital erfolgen?

Ja, eine digitale Arbeitsschutzunterweisung ist möglich, entweder als Ersatz oder Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie den Umgang mit Gefahrstoffen oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die praktische Übungen erfordern und daher nicht vollständig digital ersetzt werden können. Theoretische Inhalte können jedoch effektiv online vermittelt werden.

Digitale Unterweisungen können als Live-Webinare, Schulungsvideos, E-Learning-Module oder interaktive Veranstaltungen durchgeführt werden. Live-Webinare ermöglichen direkte Interaktion und Fragen, während Schulungsvideos und E-Learning-Module flexibel einsetzbar sind. Eine Kombination dieser Formate ist oft am effektivsten, um eine breite Palette von Inhalten abzudecken. Denn wenn nur Tools wie Videos und E-Learnings zum Einsatz kommen, gibt es für die Beschäftigten keine Möglichkeit zum Nachfragen. Um die Teilnahme und das Verständnis der Inhalte bei einer digitalen Unterweisung zu bestätigen, können interaktive Elemente wie Kontrollfragen zum Einsatz kommen. Nach erfolgreichem Abschluss kann ein Zertifikat ausgestellt oder eine Bestätigung an die Personalabteilung gesendet werden (...).

Mehr lesen?

Was zu beachten ist und welche Mitbestimmungsrechte Betriebs- und Personalräte bei digitalen Unterweisungen haben, lesen Abonnent:innen im Beitrag von Donato Muro, »Computer und Arbeit« 3/2024, S. 18 f.  

Das Titelthema im März lautet: Digitaler Arbeitsschutz | Smarte Tools, sicherer Arbeitsplatz?

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