Digitalisierung der Verwaltung

Onlinezugangsgesetz 2.0: Vermittlungsverfahren abgeschlossen

18. Juni 2024
Sekretärin Büro digital virtuell secretary office
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Elf-Moondance

Konsens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat: Seit dem 12.6.2024 liegt ein Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vor.

Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und übergreifend eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung ermöglichen.

Deutschland-ID: Online-Konto für Verwaltungsdienstleistungen

Künftig soll es für die Bürger ein einheitliches elektronisches Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes geben. Die Kommunikation mit Behörden soll mit Hilfe der neuen Deutschland-ID rein online ablaufen können. So sieht es das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) vor. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Einigung, denn »digitale Anträge werden die Papierform ersetzen«. Das machte in vielen Fällen den Gang zum Amt überflüssig. Auch handschriftliche Unterschriften in Papierform würden unnötig.

Auswirkungen in Bund und Ländern

Auch wenn sich das OZG 2.0 grundsätzlich nur auf Bundesverwaltungen bezieht, soll es auch auf die Länder und Kommunen einwirken. Bund und Länder sollen daher in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme geschrieben werden, um dasselbe Problem zu lösen. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (Bund-ID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die Bund-ID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.

Neben dem Kompromiss zum »OZG 2.0« einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser wird unter anderem festgestellt, dass weitere Anstrengungen zur Digitalisierung nötig seien.

© bund-verlag.de (is)

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