Betriebsratswahl

Digitale Betriebsratsarbeit und Online-Wahlen 2026?

28. November 2023
Wahl
Quelle: pixabay

Betriebsversammlungen, Betriebsratssitzungen und sogar Betriebsratswahlen – wenn es nach der CDU/CSU-Fraktion geht, soll der Gesetzgeber digitale Betriebsratsarbeit schnellstmöglich umfassend erlauben. Dazu gab es Anfang November eine Anhörung im Arbeitsausschuss.

»Wenn die Arbeitswelt sich verändert, muss das auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Betriebsratsgremien haben« – so steht es im Antrag der CDU/CSU-Fraktion aus dem November 2022 (BT-Drs.20/4335). Die Rahmenbedingungen für digitale Betriebsratsarbeit hält die Fraktion trotz der Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz für »absolut unzureichend«.

Was will die CDU/CSU Fraktion?

Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion u.a. folgende Änderungen:

  • Die Einführung eines rechtssicheren Online-Wahlverfahrens für die Betriebsratswahlen
  • Die Einführung optionaler digitaler Betriebsversammlungen
  • Die Einführung optionaler Video-Sitzungen der Einigungsstelle
  • Die Einführung eines digitalen Zugangsrechts für die Betriebsräte zu den Informationskanälen des Betriebs

Was sagen Experten dazu?

Die Vorschläge der CDU/CSU wurden in der öffentlichen Anhörung des Arbeitsausschusses am 6.11.2023 erörtert.

Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen

Besonders das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen nach § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG sorgte für Diskussionen. Während der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde und der Vertreter des Christlichen Gewerkschaftsbunds für eine Stärkung des Mitbestimmungsrechts plädierten, wünscht sich die Vertreterin des Branchenverbands Bitkom das Gegenteil und möchte § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Leistungskontrolle beschränken. Bislang interpretiert die Rechtsprechung die Norm so, dass die Mitbestimmung bereits bei der Eignung einer technischen Einrichtung zur Leistungskontrolle greift.

Wird es knapp mit Online-Betriebsratswahlen 2026?

Die Einführung von Online-Wahlen bedarf keiner Gesetzesänderung, wie Ludger Ramme vom Deutschen Führungskräfteverband (ULA) ausführt; vielmehr könne die Wahlordnung vom Bundeministerium für Arbeit mit Zustimmung des Bundesrats jederzeit geändert werden. Aus Sicht von Thomas Prinz (BDA) falle man mit den BR-Wahlen ganz stark hinter die allgemeine Digitalisierungsentwicklung zurück, wenn man den nächsten Wahlzyklus für die Online-Betriebsratswahl verpasse. An der Software mangelt es jedenfalls nicht – laut Bitkom stünden bereits jetzt erprobte Lösungen zur Verfügung, die eine Wahl nach den Vorgaben des BetrVG ermöglichen.

Kritik am Präsenzvorrang für Betriebsratssitzungen

Den Präsenzvorrang für Sitzungen hält nicht nur Adél Holdampf-Wendel (Bitkom) für »nicht mehr zeitgemäß«. Auch die übrigen dazu befragten Sachverständigen möchten die Entscheidung über die Sitzungsform zumindest in die Hände der Betriebsräte legen.

Wie geht es nun weiter?

Mit einem Antrag kann eine Faktion den Bundestag auffordern, etwas zu beschließen. Der Abstimmung kann eine Anhörung im zuständigen Ausschuss – wie hier dem Arbeitsausschuss – vorausgehen. Wann im Bundestag über den Antrag der CDU-CSU Fraktion abgestimmt werden soll, ist noch nicht bekannt.

Die komplette zweistündige Anhörung vom 6.11.2023, in der auch ein Antrag der Linksfraktion zur Stärkung der Tarifbindung erörtert wird, könnt Ihr euch in der Mediathek des Bundestags anschauen: www.bundestag.de/parlamentsfernsehen

Übrigens: Einen ausführlichen Bericht über die Debatte erhalten Abonnent:innen von »Computer und Arbeit« in Ihrem Newsletter »CuA Aktuell«. 

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