BEM erfolgreich abschließen
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Was das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wert war, erschließt sich vom Ende her: Denn erst am Ende werden die konkreten Maßnahmen vereinbart, um den Beschäftigten Gesundheit und Arbeitsplatz zu erhalten.
Arbeitgeber sehen oftmals das BEM vor allem als Hindernis für eine krankheitsbedingte Kündigung und wollen es zügig hinter sich bringen. Die SBV sollte die diesbezüglichen Absichten des Arbeitgebers bedenken – und zwar in enger Abstimmung mit dem BEM-Betroffenen und dem Betriebsrat. Denn diese drei verfolgen das wahre Ziel des BEM: In einem gemeinsamen Prozess mit Arbeitgeber, Betriebsarzt, Integrationsamt etc zu klären, wie dem Betroffenen Gesundheit und Arbeitsplatz erhalten werden können.
Darum achten sie darauf, dass alle Schritte des BEM eingehalten und die zugunsten des BEM-Betroffenen möglichen und sinnvollen Maßnahmen sorgfältig geprüft werden. Der Abschluss eines BEM kann in einer BEM-Verfahrensordnung geregelt werden.
In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 6/2024 erläutert Dr. Eberhard Kiesche in »BEM einvernehmlich abschließen«, worauf es dabei ankommt. Eine ausführliche Checkliste mit Kontrollfragen hilft dabei, keinen Verfahrensschritt zu vergessen, und das Muster für ein BEM-Protokoll zeigt, wie sich Maßnahmen und Verantwortlichkeit für die Umsetzung festhalten lassen.
Weitere Themen in dieser Ausgabe
- »Der Weg zur Gleichstellung« von Dr. Maren Conrad-Giese
- »BAG: Grenze der SBV-Beteiligung« (BAG 23.11.2023 – 8AZR 212/22)
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