Eingruppierung

13 häufige Fragen zur Eingruppierung

24. Juni 2024 Eingruppierung
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Quelle: © Sandra van der Steen / Foto Dollar Club

Der Betriebsrat ist der Ansprechpartner, wenn es um faire und transparente Eingruppierung geht. Die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen liefert unser Experte Hartmut Kuster in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2024.

Die Eingruppierung von Beschäftigten ist ein wichtiger Aspekt, um die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherzustellen. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei Eingruppierungen und sollte überprüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgesehene Eingruppierung auch zutrifft.

1. Muss der Arbeitgeber auch Beschäftigte eingruppieren, die gar nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, mit der der geltende Entgelttarifvertrag abgeschlossen wurde?

Darauf kommt es nicht an. Das Entgeltgefüge des geltenden Tarifvertrags stellt hinsichtlich der Verteilungsgrundsätze die für alle Beschäftigten geltende verbindliche Entgeltordnung dar. Das BAG spricht im Beschluss vom 18.10.2011 – 1 ABR 25/10 von Betrieblicher „Allgemeinverbindlichkeit“ kraft Mitbestimmungspflicht.

2. Heißt das, dass die nicht tarifgebundenen Beschäftigten auch dieselbe Vergütung beanspruchen können?

Nein, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betrifft nur die korrekte Einreihung in das Entgeltsystem, das bedeutet: die Definition von Entgeltgruppen, deren prozentuales Verhältnis zueinander etc. Wenn der Arbeitgeber z. B. bei Neueinstellungen gegenüber nicht tarifgebundenen Beschäftigten das Eckentgelt um 10 % kürzt, wird das Entgeltsystem nicht berührt.

3. Kann der Betriebsrat einer Einstellung mit der Begründung widersprechen, dass die vorgesehene Eingruppierung zu niedrig ist und die Beschäftigte benachteiligt?

Nein. Beide Vorgänge müssen getrennt beurteilt werden. Ein Widerspruch gegen eine Einstellung muss sich auf die Einstellung selbst beziehen und nicht auf die Vergütung. Der Widerspruch gegen die vom Arbeitgeber beantragte Eingruppierung wird dann mit dem Verstoß gegen den geltenden Tarifvertrag (Widerspruchsgrund nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) begründet.

4. Müssen die Einstellung und die Eingruppierung eines Leiharbeitnehmers dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden?

Die Einstellung ja, denn die Eingliederung in den Betrieb liegt ja vor. Eine Eingruppierung findet nicht statt, für Leiharbeitskräfte gelten die Regelungen der bzw. die Vereinbarungen mit der Verleihfirma.

5. Der Arbeitgeber reicht nach dem Widerspruch des Betriebsrats gegen eine zu geringe Entgeltgruppe keinen Antrag beim Arbeitsgericht auf Ersetzung der Zustimmung ein und beschäftigt die neu eingestellte Beschäftigte mit der geringeren Vergütung. Was kann der Betriebsrat tun?

Die falsche Eingruppierung kann nicht aufgehoben werden wie etwa eine unzulässige Einstellung. Der Betriebsrat muss dem Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht aufgeben lassen, ein gerichtliches Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zu der von ihm gewünschten Entgeltgruppe einzureichen – so BAG 7 ABR 14/20.

In der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 6/2024 ab Seite 13 findet Ihr außerdem Antworten auf die folgenden Fragen:

6. Die Arbeitsaufgaben einer Beschäftigten haben sich über die Jahre so verändert, dass inzwischen eine höhere Entgeltgruppe zutreffend wäre. Kann der Betriebsrat ihr helfen?

7. Wenn eine tarifliche Vergütungsordnung Erfahrungsstufen vorsieht: Muss deren Berücksichtigung dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden?

8. Der Arbeitgeber verwendet im Zustimmungsverfahren für die Antwort des Betriebsrats einen Vordruck mit kleinen Kästchen und inhaltlichen Vorgaben („Betriebsrat stimmt zu/widerspricht“). Muss der Betriebsrat das benutzen?

9. Was ist ein außertariflich „AT“ – Angestellter und kann der Betriebsrat mitbestimmen?

10. Sind leitende Angestellte einzugruppieren?

11. Was ist eine Umgruppierung und bei welchen Anlässen ist in der Praxis davon die Rede?

12. Der Arbeitgeber beantragt die Zustimmung zur Umgruppierung in einen neuen Entgelttarifvertrag für das Betriebsratsmitglied B. Der Betriebsrat will widersprechen, weil eine höhere Entgeltgruppe zutreffend sei. Worauf muss er bei der Beschlussfassung achten?

13. Warum sollte der Betriebsrat bei einem Streit über die zutreffende Entgeltgruppe an dem Erfordernis der gerichtlichen Entscheidung festhalten und nicht stattdessen die betroffenen Beschäftigten auf eine Klage verweisen?

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