Ehemaliger Verlagssitz des Bund-Verlag in Köln-Deutz (1953-1982)
Die Verlagsgeschichte beginnt am 21. Juni 1947 in Köln mit der Gründung durch führende Gewerkschafter, darunter Hans Böckler. Zu den ersten Publikationen zählen Broschüren wie der »Fett-Notfallplan«. Ein wichtiger Markstein: 1952 erscheint das neue Betriebsverfassungsgesetz und bereits kurz danach der erste Kommentar des Verlages zum Kündigungsschutzgesetz.
Die erste Auflage der »ASO – Arbeits- und Sozialordnung: Ausgewählte und eingeleitete Gesetzestexte« datiert auf das Jahr 1976. Vier Jahre später kommt »Arbeitsrecht im Betrieb« auf den Markt, die sich innerhalb kürzester Zeit zur führenden Fachzeitschrift für Betriebsräte entwickelt und aktuell mit einer Auflage von über 15.000 Exemplaren der Marktführer ist. Weitere Zeitschriften, darunter »Soziale Sicherheit«, »Computer und Arbeit« und »Der Personalrat« erweitern Stück für Stück das Informationsangebot, das 1996 in der AiB Verlagsgesellschaft gebündelt und um Seminare für Betriebs- und Personalräte ergänzt wird.
Bewährte Klassiker, wie beispielsweise »Betriebsratspraxis von A-Z« oder der renommierte »BetrVG-Kommentar für die Praxis«, werden zunehmend in digitaler Form aufbereitet. Das Verlagsprogramm legt den Fokus auf Lösungen für Betriebs- und Personalräte und stellt dazu Kommentierungen, Handbücher, Ratgeber und Arbeitshilfen für die Praxis zur Verfügung. Die Informationsbereitstellung in Form von ePapern und Online-Fachmodulen für Betriebs- und Personalräte, zum Datenschutz und für die Schwerbehindertenvertretung gewinnt an Bedeutung und zeigt den publizistischen Weg des Verlags für die kommenden Dekaden.
1947 | Gründung in Köln |
1947 | Die ersten Publikationen: Neben der DGB-Mitgliederzeitschrift »Der Bund« können wegen Papiermangels noch keine Bücher produziert werden. Daneben erscheint der Sonderdruck »Sichert die Kartoffelversorgung«. |
1952 | Der erste Kommentar erscheint: »Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz vom 10. August 1951«, Erich Bührig, Joachim Wittholz, Bruno Paulsen |
1974 | Die erste Auflage des »Betriebsverfassungsgesetz - Kommentar für die Praxis« erscheint. Damals herausgegeben von Gerd Muhr, Albert Gnade, Karl Kehrmann und Wolfgang Schneider. |
1976 | Die jährlich erscheinende »Arbeits- und Sozialordnung« von Michael Kittner wird aus der Taufe gehoben. |
1980 | Die erste Ausgabe der »Arbeitsrecht im Betrieb« erscheint und ist seitdem die führende Fachzeitschrift für Betriebsräte in Deutschland. |
1984 | »Der Personalrat« unterstützt die Interessenvertreter:innen im öffentlichen Dienst. |
1991 | Ein weiterer Klassiker erscheint: »Betriebsratspraxis von A bis Z« von Christian Schoof |
1992 | »Computer Fachwissen« erscheint als monatliche Fachzeitschrift, 2006 Umbenennung in »Computer und Arbeit« |
1996 | Die Digitalisierung hält Einzug: »Betriebsratspraxis von A bis Z« wird erstmals mit einer Diskette ausgeliefert. |
1997 | Umzug nach Frankfurt am Main |
2007 | »Betriebsratswissen digital« bündelt erstmals die wichtigsten Bücher für Betriebsräte und legt somit den Grundstein für die Datenbank Bund-Online. |
2009 | Der Bund-Verlag vergibt erstmals den Deutschen Betriebsräte-Preis. |
2010 | Mit dem Deutschen Personalräte-Preis wird die wichtige Arbeit der Personalräte gewürdigt. |
2016 | Die AiB wird vom Verein Deutsche Fachpresse zum Fachmedium des Jahres in der Kategorie "Fachzeitschriften bis 2,5 Mio. Euro Umsatz" gewählt |
2018 | Das neue Bund-Online geht live - mit Fachmodulen für Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und zum Beschäftigtendatenschutz |
»Der Personalrat« wird zum Fachmedium des Jahres in der Kategorie "Fachzeitschriften bis 1 Mio. Euro Umsatz" gekührt | |
2020 | Angespornt durch die Corona-Pandemie, erscheinen die Zeitschriften auch als ePaper |
2021 | Betriebsratsarbeit für die Ohren: Der Podcast AiB Audio startet |
2022 | »Der Personalrat«-Podcast geht auf Sendung |
Seit 2020 der Sitz des Bund-Verlags: Das Y2 Bürogebäude in Frankfurt-Heddernheim.
Die »AiB« im Wandel der Zeit von 1980 bis 2022.
Seit 1980 erscheint die »Arbeitsrecht im Betrieb« im Bund-Verlag. Aus der zunächst 16-seitigen Schwarz-Weiß-Publikation entwickelte sich im Laufe der Jahre die führende Fachzeitschrift für Betriebsräte und die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Im Fokus der AiB stehen die praktischen Themen der Interessenvertretung – von Arbeitszeit über die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss. »Arbeitsrecht im Betrieb« erscheint monatlich mit einer Abo-Auflage von 15.000 Exemplaren. Sie ist das Flaggschiff im Zeitschriftenportfolio des Bund-Verlags, der auch für Personalräte und zum betrieblichen Arbeits- und Datenschutz führende Zeitschriften anbietet.
Neben der Print-Version bietet der Online-Bereich der AiB den Zugriff auf die aktuelle digitale Ausgabe, ein umfängliches Archiv, ein Fachlexikon, einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz und bewährte Arbeitshilfen. Zudem werden die Abonnenten regelmäßig über wichtige Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte informiert.
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Im Podcast AiB-Audio zeigt Chefredakteurin Eva Stoppkotte, wie sich Betriebsräte erfolgreich für Beschäftigte einsetzen und lässt namhafte Experten zu Rechtsprechung, Gestzgebung und betrieblicher Praxis zu Wort kommen.
»Der Personalrat« ist das Leitmedium für Personalräte und bietet aktuelles Wissen zum Personalrecht im öffentlichen Dienst. Die Zeitschrift liefert alles Notwendige für die erfolgreiche und rechtssichere Ausübung des Mandats. Dabei ist sie immer nah dran am Personalratsalltag und an der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte.
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Im Podcast der Zeitschrift »Der Personalrat« befragt Irmgard Schmalix, verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift, Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bedeutenden Gerichtsentscheidungen oder wichtigen Gesetzesänderungen.
Auch der Auftritt von »Der Personalrat« wurde im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet.
Weil wir Betriebsräte und Personalräte seit 75 Jahren kennen:
Gesucht: Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich für gute Mitbestimmung ins Zeug legen. Uns interessiert: Ihr Projekt aus den Jahren 2021 bis 2023. Macht jetzt mit! Bis zum 30. April 2023 läuft die Bewerbungsfrist für die diesjährige Preisverleihung und wir suchen: Euch und Euer Gremium! Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die tagtäglich für die Belange und Interessen der Belegschaft im Einsatz sind und deren wichtige Arbeit Wertschätzung und Anerkennung verdient.
Bis zum 31.5.2023 läuft die Bewerbungsfrist für den Deutschen Personalräte-Preis 2023. Ausgezeichnet werden auch dieses Mal praktische Beispiele erfolgreicher Personalratsarbeit. Im Alltag bekommen Personalräte oftmals wenig Wertschätzung für ihr Engagement. Der Deutsche Personalräte-Preis würdigt deshalb Projekte, die aktuelle Themen der Personalvertretung angehen. Hat Euer Gremium beispielsweise ein spannendes Projekt zur Arbeitszeitgestaltung auf den Weg gebracht? Oder habt ihr Euch in einer Initiative mit E-Government oder mit den Folgen der Digitalisierung beschäftigt? Dann bewerbt Euch jetzt!