Copilot für das digitale Büro

18. Juli 2023 Office
Sekretärin Büro digital virtuell secretary office
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Elf-Moondance

Microsoft 365 setzt künftig voll auf Künstliche Intelligenz (KI). Im Fokus steht dabei das Copilot-System, das die KI in die Bürosoftware integriert und die Nutzung durch Spracheingabe ermöglicht. Was heißt all das für die Mitbestimmung? Unsere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Raphael Lugowski in »Computer und Arbeit« 7/2023.

1. Herr Lugowski, worin sehen Sie den Mehrwert des Microsoft Copilot-Systems?

Microsofts Copilot-System kann für die Nutzer von Microsoft 365 einen großen Mehrwert bieten. So unterstützt Copilot den Nutzer in Word dabei, gänzlich neue Dokumente zu erstellen – z. B. Unternehmensangebote auf der Basis bereits vorhandener Daten. In Outlook verfasst Copilot eine passgenaue Antwort für den Nutzer, z. B. basierend auf einer Excel-Datei. Oder nehmen wir mal die beliebten PowerPoint-Folien: Die Erstellung kann durchaus Zeit beanspruchen. Copilot erstellt grafisch ansprechende Präsentationen aus Textdokumenten – vollautomatisiert auf Knopfdruck. Oder auch Extrakte aus langen Excel-Dateien. Aus Teams-Meetings kann Copilot das Wichtigste zusammenfassen.

2. Kann der Arbeitgeber das Copilot-System ohne Zustimmung des Betriebsrats einführen?

Eines scheint klar: Die Integration des Copilot-Systems wird auch mitbestimmungsrechtlich relevant werden. Betriebsräte haben zwar kein (echtes) Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob KI im Betrieb zum Einsatz kommt. Ebenso wenig im Bereich des Datenschutzes, wenngleich datenschutzrechtliche Aspekte im Lichte des § 75 Abs. 2 BetrVG natürlich Entscheidungen des Betriebsrats maßgeblich beeinflussen. Ein echtes Mitbestimmungsrecht besteht aber dann, wenn sich neue Möglichkeiten der Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle auftun. Hier muss man auch nicht weit denken – allein der Copilot-Einsatz in Excel eröffnet mächtige, neuartige Überwachungspotenziale.

3. Sollten Betriebsräte darauf hinwirken, dass Microsofts Copilot-System nur „punktuell“ eingesetzt wird?

Es könnte sich anbieten, den Einsatz des Copilot-Systems zumindest teilweise zuzulassen. Das Copilot-System könnte die Beschäftigten bei ihrer täglichen Arbeit enorm unterstützen. Vorausgesetzt, dass Mitarbeiter vorher in Schulungen gelernt haben, wie sie das System durch die Eingabe von „Prompts“ zu ihrem Vorteil einsetzen können. Auf der anderen Seite sollten Betriebsräte sehr genau hinsehen, wenn es um neue Überwachungspotenziale geht, die aus dem Einsatz des Copilot-Systems folgen könnten.

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Den vollständigen Beitrag von Raphael Lugowski lesen Abonnent:innen hierWeitere Highlights der »Computer und Arbeit« 7/2023:

  • Titelthema: Microsoft 365 und die Rechte des Betriebsrats
  • IT-Mitbestimmung: Beschäftigtenbefragung und Feedbackprozesse
  • Datenschutz: Terrorscreening versus Datenschutz

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