Personalratsmitglieder müssen ihre Personalratsaufgaben wahrnehmen können. Dafür werden sie im notwendigen Umfang von ihrer Arbeits- bzw. Dienstpflicht freigestellt. Alles Wichtige dazu verrät das Titelthema der Ausgabe 7/2024 von »Der Personalrat«. Unsere »100 Sekunden« liefern einen ersten Eindruck.