Kündigung

Fristlose Kündigung eines Busfahrers rechtens

Bus
Quelle: pixabay

Busfahrer müssen auch mit schwierigen Fahrgästen zurechtkommen. Will ein Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen und zieht der Busfahrer den unliebsamen Fahrgast daraufhin gewaltsam vom Sitz und wirft ihn aus dem Bus, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen, so das Arbeitsgericht Göttingen.

Das war der Fall

Der Kläger ist seit 25 Jahren bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt und wurde im Sommer 2023 fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberin hat dem Arbeitnehmer vorgeworfen, dass dieser einen Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen habe. Nachdem der Fahrgast auf den Boden gefallen und wieder aufgestanden war, soll der Beschäftigte ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der Arbeitnehmer hat vorgetragen, dass der alkoholisierte Fahrgast eine junge Frau belästigt habe. Zudem habe er sich geweigert, einen Fahrausweis zu zeigen und ihn beleidigt. Auf Aufforderung habe er den Bus nicht verlassen. Nach dem Rauswurf habe der Fahrgast mit einer Getränkedose in der Hand eine Bewegung auf ihn zu gemacht und sich ihm drohend genähert. Daraufhin habe er im Affekt eine Abwehr-/Schlagbewegung vollführt.

Das sagt das Gericht

Das Arbeitsgericht Göttingen hat die Kündigungsschutzklage des Busfahrers gegen die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH als unbegründet abgewiesen.

Der Bus ist mit 6 Überwachungskameras ausgestattet. Das Arbeitsgericht hat die Videoaufzeichnungen in Augenschein genommen. Auf den Videoaufzeichnungen ist zu erkennen, dass die Vorwürfe der Arbeitgeberin im Wesentlichen zutreffen. Der Busfahrer hat den Fahrgast, nachdem dieser auf seine Ansprache und die Aufforderung, den Bus zu verlassen, nicht reagierte, vom Sitz gezogen, wodurch dieser noch im Bus hingefallen ist. Im Anschluss daran griff der Busfahrer den Fahrgast von hinten an der Kleidung, um ihn aus dem Bus zu befördern. Auf dem Bürgersteig ist der Fahrgast aufgestanden. Daraufhin hat der Busfahrer ihn in der Nähe des Halses an der Kleidung gepackt und mit der Faust ausgeholt. Ob er den Fahrgast getroffen hat, ist auf dem Video nicht eindeutig zu erkennen.

Ob der alkoholisierte Fahrgast zuvor andere Fahrgäste belästigt hat, ließ sich über die Videoaufzeichnungen nicht feststellen. Im Vorfeld war eine junge Frau aufgestanden, da sie den Fahrgast offensichtlich als unangenehm empfunden hat. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich diese aber nicht mehr in der Nähe.

Schwerwiegende Vertragspflichtverletzung

Nach der Ansicht des Gerichts stellt das Verhalten des Klägers eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar. Dabei hat das Gericht nicht verkannt, dass schwierige Fahrgäste für Busfahrer eine große Belastung darstellen. Nachdem der Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen wollte, hätte der Kläger aber die Leitstelle oder die Polizei anrufen können und müssen.

Eine vorherige Abmahnung war aus der Sicht des Gerichts nicht erforderlich. 

© bund-verlag.de (ls)

Quelle

Arbeitsgericht Göttingen (30.01.2024)
Aktenzeichen 1 Ca 219/23
PM des Arbeitsgerichts Göttingen vom 30.1.2024
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