Arbeitszeit

Vier-Tage-Woche: Arbeitszeitmodell der Zukunft?

23. August 2023
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Quelle: © Joachim Wendler / Foto Dollar Club

Die Aussicht, einen Tag weniger pro Woche zu arbeiten und dafür ein langes Wochenende zu haben, ist für viele verlockend. Aber bringt die Vier-Tage-Woche wirklich nur mehr Flexibilität und Freiraum? Oder führt sie zu Stress, weil plötzlich das Arbeitspensum von fünf Tagen in vier Tage gequetscht werden muss? Ausgabe 8/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« beleuchtet das Arbeitszeitmodell.

Die Vier-Tage-Woche ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung an vier statt an üblicherweise fünf Arbeitstagen zu erbringen ist. Es lässt sich in drei Varianten umsetzen:

  • Variante 1: vier Tage arbeiten bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit
  • Variante 2: vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und reduziertem Lohn
  • Variante 3: vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und gleichbleibendem Lohn

Aber sind wirklich alle drei Modelle gleich praxistauglich? Das hängt vor allem mit der Anzahl der Wochenstunden zusammen. Denn ab einer bestimmten Anzahl an Stunden ist die Reduzierung der Arbeitstage keine wirkliche Erleichterung mehr, sondern führt allzu leicht zu einer stressfördernden Arbeitszeitverdichtung.

Arbeitszeitgesetz muss bei der Gestaltung berücksichtigt werden

Fest steht: Bei der Umsetzung der Vier-Tage-Woche sind alle Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten. Dabei ist insbesondere § 3 ArbZG zu beachten, der die tägliche Höchstarbeitszeit betrifft. Grundsätzlich darf diese acht Stunden nicht überschreiten. Dabei geht das Arbeitszeitgesetz aber von einer Sechs-Tage-Woche aus, also von maximal 48 Wochenarbeitsstunden (6 x 8 Stunden = 48 Stunden). Wird die Arbeitszeit auf weniger als sechs Werktage pro Woche verteilt, kann also mehr als acht, höchstens aber bis zu zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden. Bezüglich der Vier-Tage-Woche lassen sich daraus zwei Konsequenzen ableiten:
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden ist die Vereinbarung einer Vier-Tage-Woche rechtlich nicht zulässig.
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 40 Stunden ist die Vereinbarung einer Vier-Tage-Woche grundsätzlich möglich. Doch dann gibt es zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Das gilt nicht für Schwangere und Stillende, deren tägliche Arbeitszeit achteinhalb Stunden nicht übersteigen darf (§ 4 Mutterschutzgesetz). Es gilt ebenfalls nicht für Jugendliche, deren maximale tägliche Arbeitszeit acht Stunden beträgt (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz).
  • Wird eine 40-Stunden-Woche auf vier Tage verteilt, dürfen außerdem keinerlei Überstunden gemacht werden. Da an den vier Tagen jeweils maximal zehn Stunden gearbeitet werden darf (vgl. § 3 ArbZG), ist es nicht möglich, an einem der vier Arbeitstage auch nur eine zusätzliche Stunde zu arbeiten. Ob das wirklich lebensnah ist, erscheint fraglich. Daher könnte man argumentieren, dass bei der Vier-Tage-Woche nicht nur die Anzahl der Wochenarbeitstage, sondern auch die wöchentliche Arbeitszeit reduziert werden sollte – jedenfalls bei einer 40-Stunden-Woche. Werden nur 36 Stunden gearbeitet, liegt der Fall schon anders.

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 8/2023.

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