Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsvereinbarung Arbeitszeiterfassung
Bewerber/in: Betriebsrat Mediengruppe Oberfranken, Bamberg
Beschäftigtenzahl: 140
Branche: Medien
Gewerkschaften: Bayrischer Journalisten-Verband

 

Stichworte zum Projekt:

In der Medienbranche stellt eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung noch immer die Ausnahme dar. Der Betriebsrat der Mediengruppe Oberfranken hat sie in einem längeren Prozess erstritten und damit einen klaren Rahmen für redaktionelle Arbeitszeiten geschaffen.

Motiv

Die Digitalisierung hat in vielen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen den Druck enorm erhöht. Nicht erfasste und nicht bezahlte oder ausgeglichene Überstunden sorgten auch bei der Mediengruppe Oberfranken für Unzufriedenheit und eine hohe Krankheitsquote. Obwohl journalistische und redaktionelle Tätigkeiten verständlicherweise oft dem Tagesdiktat folgen – wie etwa in Wahlkampfzeiten – und nicht mit der Stechuhr zu timen sind, darf dies jedoch kein Argument sein, um Arbeitsschutzgesetze zu ignorieren. Aus diesem Grund initiierte der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Sie trägt den persönlichen wie betrieblichen Belangen Rechnung und sorgt damit langfristig für die Wettbewerbsfähigkeit des Medienhauses.

Vorgehen

Die Unzufriedenheit der Kollegen und Kolleginnen mit den Arbeitszeitregelungen veranlasste den Betriebsrat bereits 2010 aktiv zu werden. In Mitarbeiterumfragen und bei Diskussionen auf Informationsveranstaltungen entstand ein klares Bild des Problems. Beklagt wurde etwa, dass durch den Online-Ausbau teilweise eine Sieben-Tage Woche praktiziert wurde. Die Redaktionen des Unternehmens ─ wie beispielsweise des „Fränkischen Tags“ ─ arbeiten nicht mehr nur für die Printprodukte, sondern auch für die Online-Portale sowie die Social-Media-Auftritte der Zeitungen. Das Bestreben des Betriebsrats, 2012 mit konkreten Vorschlägen einen lösungsorientierten Dialog mit der Geschäftsführung zu führen scheiterte, so dass die Einigungsstelle angerufen wurde. Der hartnäckige Verhandlungsprozess endete erfolgreich mit der seit Juni 2016 geltenden Betriebsvereinbarung.

Ergebnisse

Die Betriebsvereinbarung bringt Arbeitszeitgesetze, Gesundheitsschutz, persönliche Bedürfnisse und Markterfordernisse zusammen. Konkrete Inhalte sind u.a.:

  • Die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit auf zehn Stunden
  • Die wöchentliche Verteilung redaktioneller Arbeitszeit auf fünf Kalendertage
  • Die Einführung von redaktionellen, einmonatigen Dienstplänen
  • Die Dokumentation der werktäglichen Arbeitszeit und der Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten
  • Der zeitnahe Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeit.

Die mit langem Atem erstrittene Betriebsvereinbarung schützt und entlastet die Mitarbeiter. Im Nebeneffekt ermöglicht sie dem Betriebsrat durch den Einblick in die Zeiterfassung, strukturelle Probleme wie etwa Personallücken früh zu erkennen und darauf zu reagieren. Für andere Medienhäuser setzt diese Betriebsvereinbarung somit positive Signale und bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf journalistische Qualität.