Projekt: | Förderung von Familie und Beruf |
Bewerber/in: | Betriebsrat Martin Gropius Krankenhaus GmbH, Eberswalde |
Beschäftigtenzahl: | 680 |
Branche: | Gesundheitswesen |
Gewerkschaften: | ver.di |
Stichworte zum Projekt:
Mit dem Abschluss der Betriebsvereinbarung gewinnen die Mitarbeiter des Pflege- und Erziehungsdienstes mehr Einfluss auf die Dienstplangestaltung und setzen besondere Akzente für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Änderungen wirken sich positiv sowohl auf die Gesundheit der Mitarbeiter als auch der Patienten aus.
Motiv
Die Mitarbeiter der neurologischen und psychiatrischen Kliniken des Martin Gropius Krankenhauses empfanden ihre Arbeitsbedingungen als zunehmend physisch und psychisch belastend, ablesbar an einem hohen Krankenstand. In der Kritik standen die Gepflogenheiten des Arbeitgebers:
Die „über-den-Kopf-hinweg“- Entscheidungen der Pflegedienstleitungen demotivierten. Um langfristig zu familienfreundlichen Arbeitsverhältnissen zu finden und den Pflegeberuf aufzuwerten, verhandelte der Betriebsrat in enger Kommunikation mit den Mitarbeitern eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung und Dienstplanänderung.
Vorgehen
Das Gremium setzte im gesamten Prozess auf große Transparenz und Beteiligung. Zu Beginn der Projektphase wurden auf Informationsveranstaltungen die Mitarbeiter befragt, ihre Bedürfnisse erfasst und gemeinsame Ziele formuliert. Sie berücksichtigen zugleich die Erfordernisse einer guten Patientenversorgung wie auch die Interessen der Mitarbeiter. Um dies rechtssicher in eine Betriebsvereinbarung umzusetzen, zog der Betriebsrat einmalig anwaltliche Unterstützung hinzu. Auf dieser Basis fanden die Verhandlungen mit der Geschäftsführung und der Klinikleitung statt. Über deren aktuellen Stand und die konkreten Neuregelungen informierte der Betriebsrat fortlaufend per Informationsschreiben und auf Betriebsversammlungen.
Ergebnisse
Mehr Schutz für die Privatsphäre, besser und langfristig planbare Arbeitszeiten, weniger Überforderung – all dies sind die arbeitnehmerfreundlichen Ergebnisse der Verhandlungen, dokumentiert mit der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Konnten früher Mitarbeiter aus der Freizeit abgerufen werden bzw. mussten sich zur Verfügung halten, ist dies nun nur noch mit Zustimmung möglich. Auch die Genesung kranker Mitarbeiter wird durch ein Kontaktverbot geschützt. Der Dienstplan, erstellt unter Berücksichtigung der Mitarbeiterwünsche, umfasst neu einen Zeitraum von drei Monaten und wird vom Betriebsrat bzw. dem Dienstplanausschuss kontrolliert und freigegeben. Überstunden werden auf Mehrarbeitszeitkonten erfassen und erfahren einen geregelten Abbau im Sinne des Arbeitnehmers. Die seit dem Abschluss besser planbaren Arbeitszeiten und die gestärkten Mitbestimmungsmöglichkeiten fördern deutlich die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz im Klinikum.