Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Beschäftigungssicherung
Bewerber/in: Betriebsrat der Nicolay GmbH
Beschäftigtenzahl: 260
Branche: Medizintechnik
Gewerkschaften: IG Metall

 

Stichworte zum Projekt

Der Betriebsrat verhindert betriebsbedingte Kündigungen durch Arbeitszeitreduzierung mit Entgeltausgleich

Motiv

Die Nicolay GmbH entwickelt Produkte im Bereich des nicht-invasiven Patientenmonitorings und stellt diese auch her. Derzeit sind in dem Unternehmen ca. 260 Personen beschäftigt. Im Januar 2017 kündigte der Arbeitgeber an, 20 Mitarbeitern betriebsbedingt zu kündigen. Der Betriebsrat suchte nach Alternativen, um diese Kündigungen zu vermeiden.

Vorgehen

In Sitzungen entwickelte das Gremium die Alternative einer gesetzlichen bzw. einer tariflichen Kurzarbeit. Diese stellte es in der Betriebsversammlung vor, die anschließend in einer IG Metall-Mitgliederversammlung diskutiert wurde. Innerhalb von drei Stunden stimmten ca. 80% der Belegschaft dem Alternativvorschlag zu, woraufhin der Betriebsrat in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber trat. Es folgten zwei Verhandlungstermine.

Ergebnisse

Die Parteien einigten sich darauf, dass 2017 keine betriebsbedingten und wirksamen Kündigungen ausgesprochen werden; bis Ende September 2017 darf der Arbeitgeber bis zu 5 Aufhebungsverträge abschließen. Um eine Beschäftigungssicherung zu erreichen entschloss sich der Betriebsrat – mit Zustimmung der Belegschaft –, die Finanzierung zu verteilen: Im direkten Bereich wird die Arbeitszeit bis Dezember 2017 um max. 8% reduziert, das ausgefallene Entgelt wird zu 50% von den indirekten Bereichen finanziert. So wird erreicht, dass die Beschäftigten solidarisch einen Entgeltverlust auf gleich hohem Niveau haben. Der indirekte Bereich arbeitet weiterhin 35 Stunden pro Woche, bezahlt werden aber nur 34 Stunden. Diese Einsparung wird genutzt, um den Entgeltverlust des direkten Bereichs einzusparen. Darüber hinaus wurde vereinbart, die Erhöhung nach Tarif um 3 Monate zu verschieben und das eingesparte Geld für Investitionen im Maschinenpark zu verwenden. Die Änderungen wurden im Ergänzungstarifvertrag sowie in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.