Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Der Minijob-Betriebsrat
Bewerber/in: Betriebsrat der Greater Union First Cinema B.V. & Co. KG
Beschäftigtenzahl: 55
Branche: Kino
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

Betriebsratsmitglieder, die Teilzeit arbeiten oder alleinerziehend sind, opfern ihre Freizeit, um ihrer Betriebsratstätigkeit nachkommen zu können

Motiv

Drei Betriebsratsmitglieder des CineStar-Kinos in Bamberg sind studentische Teilzeitkräfte, die teilweise weitere Nebenjobs und universitäre Verpflichtungen haben. Der 2. stellvertretende Vorsitzende ist eine Vollzeitkraft mit Dienstreiseverpflichtungen, die Betriebsratsvorsitzende arbeitet als 450 €-Kraft bei CineStar, bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet sie Vollzeit. Die Teilzeitbeschäftigung bzw. die Tätigkeit als Minijob hindert die Betriebsratsmitglieder, ihre Betriebsratstätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Aufgrund der Verpflichtungen der Betriebsratsmitglieder bei anderen Arbeitgebern können diese auch nicht von ihrem Recht auf bezahlte Freistellung Gebrauch machen.

Vorgehen

Mitglieder kommen teilweise an ihren freien Tagen zu den Sitzungen, allerdings lohnt sich oft der zeitliche Aufwand nicht, wenn man lediglich für die Sitzung in den Betrieb kommt, da Teilzeitkräfte im Kino nur nach der tatsächlichen Arbeitszeit bezahlt werden. Als Arbeitnehmer in Teilzeit oder als alleinerziehendes Elternteil können diese oft nicht an Seminaren teilnehmen, die während der Woche stattfinden. Sie nehmen daher nur an Schulungen am Wochenende oder an Inhouse-Schulungen teil, die aber nur selten angeboten werden.

Ergebnisse

Die Betriebsratsmitglieder versuchen, ihre Tätigkeit als Betriebsrat mit ihrer Arbeit in Teilzeit oder als alleinerziehendes Elternteil in Einklang bringen: Die Betriebsratsmitglieder verzichten oft auf freie Wochenenden, sie opfern ihren Urlaub beim Arbeitgeber und nehmen viele Lauf- und Fahrstrecken zwischen Kino, Universität, anderem Arbeitgeber und dem Zuhause in Kauf. Nicht selten arbeiten Betriebsratsmitglieder zwölf Tage am Stück, da der Vollzeitarbeitgeber oder die Universität keinen Ausgleich für die Seminartätigkeit am Wochenende geben muss.