Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsänderung nach § 111
Bewerber/in: Betriebsrat HUGA Hubert Gaisendrees KG
Beschäftigtenzahl: 300
Branche: Holz- und Kunststoff-Industrie
Gewerkschaften: IG Metall

 

Stichworte zum Projekt

Neue Situationen verlangen neues Wissen. So sah sich der Betriebsrat der HUGA 2015 mit dem Thema Be-triebsänderungen nach §§ 111 konfrontiert und schaffte sich durch Schulungen eine gute Basis für die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung. In dem anderthalbjährigen Prozess konnte erreicht werden, dass keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.

Motiv

Nachdem eine Unternehmensgruppe 2013 den Türenhersteller HUGA aufgekauft hatte, sollte der Standort Gütersloh weiterhin eigenständig geführt werden. Doch trotz Investitionen in den Maschinenpark erfolgte 2015 der Beschluss der Eigentümergruppe, Arbeitsplätze abzubauen. Da dies den Tatbestand der Betriebsänderung § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllt, standen bereits in der ersten Gesprächsrunde, die im § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes vorgeschriebenen Maßnahmen Interessensausgleich und Sozialplan auf der Agenda des Betriebsrats. Dabei hieß das Ziel durchgehend durch alle Verhandlungsrunden: Keine betriebsbedingten Kündigungen!

Vorgehen

Um seine Beteiligungsrechte umfassend und handlungssicher wahrzunehmen, ließ sich der gesamte Betriebsrat schulen. Mit diesem Wissen ging es in die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung. Frühzeitig wurden wichtige Parameter definiert und penibel auf die Absprachen geachtet. Die gesetzten Fixpunkte:

  • Keine Mitarbeiterkündigung, so lange noch Zeitarbeits- und Leiharbeitsverhältnisse bestehen
  • Das Angebot von Vorruhestandsregelungen an ältere Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen in Anwesenheit des Betriebsrats.

Als fruchtbar für die Durchsetzung erwies sich auch die Zusammenarbeit mit der IG Metall und einem Rechtsanwalt. Gleichzeitig wurde in allen Phasen die Mitarbeiterschaft ausführlich über den Verhandlungsstand informiert und individuell betreut.

Ergebnisse

Mit der Arbeitgeberseite wurden konsequent und zielstrebig die Eckpunkte des Interessensausgleichs verhandelt. Nach 17-monatiger intensiver Auseinandersetzung erklärte im September 2016 die Geschäftsleitung per Mitteilung die Betriebsänderung für beendet. Der verdiente Erfolg des Betriebsratsarbeit: die Fortführung des Betriebs ohne betriebliche Kündigungen.