Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Ausbau Belegschaftsgenossenschaft für regenerative Energien
Bewerber/in: Betriebsrat der Volkswagen AG
Beschäftigtenzahl: ca. 10.000
Branche: Automobil
Gewerkschaften: IG Metall

 

Stichworte zum Projekt

Auf Initiative des Betriebsrats wird die bestehende Belegschaftsgenossenschaft von 370 kWp auf 1.150 kWp ausgebaut

Motiv

Nach langwierigen Vorbereitungen gründeten 16 VW-Kollegen und -Kolleginnen 2008 die „Volkswagen Belegschaftsgenossenschaft für regenerative Energien am Standort Emden eG“. Gegenstand der Genossenschaft war die Errichtung und Unterhaltung einer Photovoltaik-Anlage, die mit einer Leistung von 280 kWp Ende 2008 ans Netz ging. Aufgrund einer hohen Nachfrage und zur Reduktion des Eigenkapitals wurde noch 2008 eine Erweiterung beschlossen, im Sommer 2009 wurde die Anlage auf 370 kWp ausgebaut. Mittlerweile hat die Genossenschaft über 200 Mitglieder. Der maßgebliche Initiator für die Gründung der Belegschaftsgenossenschaft war der Betriebsrat des Werkes in Emden. Dieser strebte an, die E-Mobilität am Standort Emden zu fördern (z.B. zur Versorgung von E-Fahrzeugen mit regenerativer Energie) und wollte daher die vorhandene Belegschaftsgenossenschaft von derzeit 370 kWp auf 1.1.50 kWp erhöhen.

Vorgehen

Betriebsrat analysierte die aktuelle Genossenschaft und entwickelte einen Businessplan. Nach Gesprächen im Gremium wurden die entsprechenden Beschlüsse erwirkt.

Ergebnisse

Die Generalversammlung beschloss, den Businessplan umzusetzen, die Satzung wurde an die neue Situation angepasst. Es folgte die technische Umsetzung, die im Juni 2017 fertiggestellt wurde. Der Betriebsrat des Werks Emden gilt als sehr innovativ, was auch an der Gründung der Belegschaftsgenossenschaft auf Initiative des Betriebsrats liegt; 2010 erhielt die Genossenschaft den Deutschen Solarpreis vom Bundesverband der Solarwirtschaft. Die Genossenschaftsarbeit ist von der Betriebsratsarbeit streng getrennt: Alle Arbeiten für die Genossenschaft sind grundsätzlich ehrenamtlich und finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Der Betriebsratsvorsitzende wirkt als Aufsichtsratsvorsitzender an