Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bewerber/in: Betriebsrat der Arvato Media GmbH
Beschäftigtenzahl: ca. 1000
Branche: Buch und Zeitschriften
Gewerkschaften:  

 

Stichworte zum Projekt

Der Betriebsrat erreicht den Abschluss einer neugefassten und erweiterten Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, in dem der Mitarbeiter „Herr des Verfahrens“ bleibt

Motiv

Derzeit sind bei Arvato ca. 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Es bestand bereits eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), diese musste aber aufgrund einer neuen Betriebsstruktur, einer neuen Konzernbetriebsvereinbarung und einer Konzerninklusionsvereinbarung vereinheitlicht werden. Der Betriebsrat strebte an, in dieser neuen Betriebsvereinbarung umzusetzen, dass der Mitarbeiter „Herr des Verfahrens“ ist und dass die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Vorgehen

Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der auch Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vertreten waren. Die Mitglieder der Gruppe entwarfen eine neue Betriebsvereinbarung und stimmten deren Inhalt mit der Personalabteilung, den Konzerndatenschutzbeauftragten und mit Juristen ab. Anschließend legte das Gremium diesen Entwurf der Geschäftsführung vor.

Ergebnisse

Im September 2016 unterzeichneten die Parteien die neue Betriebsvereinbarung. In dieser regelten die Parteien u.a., dass ein innerbetriebliches BEM-Gremium mit BEM-Teams gebildet wird. Um dem Anspruch gerecht zu werden, dass der Mitarbeiter, der BEM beantragt bzw. nutzt, „Herr des Verfahrens“ bleibt, wurde u.a. festgelegt, dass der Mitarbeiter in einem Einladungsschreiben erste Informationen über das BEM enthält und zur Teilnahme an einer BEM eingeladen wird. Der Einladung beigelegt ist ein vorbereitetes Antwortschreiben, in dem der Mitarbeiter zwischen vier Möglichkeiten wählen kann: Sofortige Annahme der Einladung, evtl. spätere Annahme, Ablehnung oder Vorgespräch. Der Mitarbeiter muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass seine Teilnahme an der BEM freiwillig ist und seiner expliziten Zustimmung bedarf, die er jederzeit widerrufen kann. Ausführlich wird in der Betriebsvereinbarung auch auf den Datenschutz sowie auf den Ablauf des BEM eingegangen. Die Betriebsvereinbarung mit den Anlagen Einladungsschreiben, Datenschutzerklärung und Erinnerungsschreiben etc. sind für den gesamten Betrieb gültig.