Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsinterne Altersteilzeitregelung
Bewerber/in: Betriebsrat der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Beschäftigtenzahl: 480
Branche: Energie
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

  • Betriebsrat initiiert Verhandlungen zu abweichenden Regelungen für ältere Arbeitnehmer
  • Betriebsvereinbarung regelt zusätzliche Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers
  • „Win-Win“-Situation für beide Seiten

Motiv

Im Geltungsbereich des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V), zu dem auch die Stadtwerke Pforzheim gehören, ist die Altersteilzeit im Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) geregelt. Gemäß § 4 des Tarifvertrages haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitverhältnisses, wenn weniger als 2,5% der Beschäftigten zum 31.5. des Vorjahres von einer Altersteilzeitregelung Gebrauch machen. Diese Quote wurde zum 31.5.2016 bei den Stadtwerken Pforzheim unterschritten. Der TV FlexAZ ermöglicht es, abweichende Regelungen in einer freiwilligen Vereinbarung zu treffen.

Vorgehen

Der Betriebsrat initiierte daher Verhandlungen mit der Unternehmensleitung, eine Betriebsvereinbarung zum Thema Altersteilzeit zu beschließen. Durch zusätzliche Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers sollte es ermöglicht werden, einen früheren, zeitgemäßen, gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu erreichen - ohne dass damit für den einzelnen, höhere, schmerzliche finanzielle Einbußen verbunden sind. Aus Sicht des Betriebsrats entsteht dadurch für beide Seiten eine „Win-Win“-Situation. Denn diese Regelungen gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, kurz-, mittel- und langfristige Personalentwicklungs- und Bedarfsmaßnahmen durchzuführen. Dadurch ergeben sich neue Spielräume für Neubesetzungen von freiwerdenden Stellen, Karriereplanungen und Chancen zur Übernahme von Auszubildenden.

Ergebnisse

Der Betriebsrat erzielte den Abschluss einer Betriebsvereinbarung "Regelung zur Altersteilzeit gemäß §12 TV FlexAZ im Jahr 2017" mit Wirkung zum 01.01.2017. Für Arbeitnehmer, die gemäß Tarifvertrag die persönlichen Voraussetzungen für Altersteilzeit erfüllen, wird das Entgelt zusätzlich zur tariflichen Aufstockung von 20% um weitere 20% aufgestockt.