Projekt: | Rechtsverbindliche Auflösung von Gestellung durch „Gemeinschaftsbetrieb“ |
Bewerber/in: | Konzernbetriebsrat des Klinikverbundes Südwest |
Beschäftigtenzahl: | ca. 4.500 |
Branche: | Gesundheitswesen/Krankenhaus |
Gewerkschaften: | ver.di |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Im Klinikverbund Südwest, 2006 gegründet, bestehen komplexe gesellschaftsrechtliche und tarifliche Strukturen, die im Rahmen eines Interessenausgleiches gelöst werden sollten. Aufgrund der vor Beginn der Verhandlungen zugrundeliegenden Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wonach dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung verboten ist und einem in diesem Zusammenhang ergangenen Beschluss des LAG Baden-Württemberg vom April 2013, war es eingangs das Ziel der Betriebsparteien einen Interessenausgleich zu schließen, mit dem die Personalgestellungen nach § 4.3 TVÖD im Klinikverbund Südwest aufgelöst werden sollten.
Vorgehen
Die Verhandlungssituation war für beide Seiten durch die Überlagerung von gesellschafts- und tarifrechtlichen Problemen sehr komplex. Hinzu kamen erneute Änderungen im AÜG zum 1.4.2017. Danach bedürfen Personalgestellungen nach dem TVÖD künftig keiner erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung mehr. Die Verhandlungsgruppe zog daher nicht nur externen rechtlichen Sachverstand hinzu, sondern auch Unterstützung von Seiten der Gewerkschaft ver.di.
Ergebnisse
Die Betriebsparteien im Klinikverbund Südwest (KVSW) haben am 17.1.17 eine Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich zur Auflösung dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung und damit verbundener Folgen innerhalb des KVSW getroffen. Es konnte ein Modell „Gemeinschaftsbetrieb“ entwickelt werden, das die Gestellungssituation rechtsverbindlich auflöst. Diesbezüglich wurde eine Expertise der Bundesanstalt für Arbeit eingeholt. Für zahlreiche Beschäftigte im Klinikverbund Südwest enthält die geschlossene Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich vom 17.1.2017 materielle Verbesserungen.