Projekt: | Abschluss der Betriebsvereinbarung „BV Gehaltsbänder“ |
Bewerber/in: | Betriebsrat der DB Fahrwegdienste GmbH, Niederlassung West |
Beschäftigtenzahl: | 560 |
Branche: | Sicherung und Fahrwegpflege |
Gewerkschaften: | EVG |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Das Unternehmen DB Fahrwegdienste hat bundesweit 7 Niederlassungen und ist zuständig für die Fahrwegpflege, z. B. die Beseitigung der Vegetation an der Strecke, außerdem die Sicherung im Gleis und den Umweltschutz. Im Rahmen der Neustrukturierung des Entgelttarifvertrages (ETV) DB Fahrwegdienste GmbH wurden in den Tarifgruppen 1 bis 3 erstmals sogenannten Gehaltsbänder eingeführt. Allerdings beinhaltete der ETV keine Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Gehaltsbänder sowie zu den Grundsätzen für die Eingruppierung und die Veränderung innerhalb der Gehaltsbänder. Aus Sicht des Betriebsrats wurde hier ein „Nasenprinzip“ zugrunde gelegt. 2013 wurde der Betriebsrat darauf aufmerksam, dass der Arbeitgeber Höhergruppierungen bei Mitarbeitern im Band vornahm, die betriebliche Interessenvertretung aber nicht beteiligte. Der Betriebsrat fordert daher eine Einhaltung der Mitbestimmung und Transparenz bei der Ersteingruppierung sowie der Bewegung im Band. Der Arbeitgeber hingegen bestritt hierbei das Recht zur Mitbestimmung.
Vorgehen
Der Betriebsrat leitete daraufhin das Beschlussverfahren zur Feststellung des Mitbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung der Gehaltsbänder sowie bei der Festlegung von Kriterien ein. Zugleich forderte er den Arbeitgeber auf, dazu eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Ergebnisse
Das Arbeitsgericht Duisburg sprach dem Betriebsrat Mitbestimmung zu, was dann vom LAG Düsseldorf bestätigt wurde. Die Zuständigkeit der Einigungsstelle bestritt der Arbeitgeber. Sie wurde vom Amtsgericht Duisburg als zuständig erklärt, vor dem LAG Düsseldorf nahm das Unternehmen seinen Antrag zurück. In der Einigungsstelle einigten sich die Parteien auf den Abschluss der Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Gehaltsbänder der Tarifgruppen 1 bis 3 des Entgelttarifvertrages DB Fahrwegdienste GmbH.