Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Verhinderung Outsourcing durch Carve Out der Customer Service Standorte inklusive Standort- und Beschäftigungssicherung sowie der Internalisierung von Zeitarbeitern
Bewerber/in: Betriebsrat der TGCS Nürnberg GmbH
Beschäftigtenzahl: 820
Branche: Telekommunikation
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

  • Betriebsrat wehrt sich gegen „Herausschneiden“ der Customer Service Standorte
  • Vereinbarung führt zu Internalisierung der Zeitarbeiter und massiver Reduktion der Zeitarbeiterquote
  • BR erzielt zudem weitere Verbesserungen für Beschäftigte und Standortgarantie

Motiv

Bei der TGCS Nürnberg GmbH, einem Unternehmen des internationalen Telefonica- Konzerns, werden Call-Center-Dienstleistungen für die Kunden des weltweit tätigen Telekommunikationsanbieters erbracht. Für die Gesellschaft stand ein sogenanntes Carve Out an. Mit „Carve Out“ - zu Deutsch Herausschnitzen oder Herausschneiden - wird das Ausgliedern, Abspalten und Verkaufen von Unternehmensteilen bezeichnet. Verschärfend für die Situation kam hinzu, dass am Standort Nürnberg eine hohe Zeitarbeiterquote von ca. 54% bestand.

Vorgehen

Der Betriebsrat wollte dieses Carve Out und das Outsourcing der Tätigkeiten verhindern und nahm Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf.

Ergebnisse

Im Rahmen der Verhandlungen einigten sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf die Internalisierung der externen Zeitarbeiter. Dies erfolgte zum Großteil mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung betrug die Quote der Zeitarbeiter am Standort Nürnberg nur noch 3,2%. Darüber hinaus erreichten die Betriebsräte, dass internalisierte Zeitarbeiter nun mehr verdienen als bisher. Zudem stehen ihnen nun auch verbesserte Nebenleistungen zu, so u.a. mehr Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen und Fahrtkostenzuschüsse. Vereinbart wurden eine Standortgarantie bis Ende 2018 und eine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber verzichtet auf das geplante Outsourcing. Geregelt ist auch, dass ein bestimmter Schwellenwert an Mitarbeitern am Standort nicht unterschritten werden darf. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, einen Stellenplan vorzulegen.