Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen damit nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch Unfälle bei Ausübung eines Ehrenamtes oder während des Schulbesuchs. Aber auch Wegeunfälle sind vom Versicherungsschutz umfasst.

Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft, die die Leistungen an den Geschädigten bzw. seine Angehörigen übernimmt. Ist er durch ein Fehlverhalten oder Verschulden des Arbeitgebers verursacht, so kann die Berufsgenossenschaft Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Nicht jeder Unfall, der während der Arbeitszeit geschieht, ist automatisch ein Arbeitsunfall. So sind Unfälle während des Führens eines Privatgesprächs am Arbeitsplatz kein Arbeitsunfall, genauso wenig Unfälle auf der Toilette oder in der Kantine.

Der Weg zur Toilette oder zur Kantine allerdings ist von der Versicherung gedeckt.

Ist der Unfall als Berufsunfall anerkannt, so haben Arbeitnehmer Anspruch auf umfassende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie z. B. ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Unfallrente bei dauerhaften Gesundheitsschäden sowie Hinterbliebenenrenten im Todesfall.

 

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