Betriebliche Berufsbildung

Im § 98 BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei „der betrieblichen Berufsbildung“ geregelt.

Darunter fallen alle Maßnahmen, die den Beschäftigten einen Zuwachs an Fertigkeiten, Kenntnissen und Wissen bescheren. Gemeint ist jedes Aneignen neuer Kompetenzen durch systematische Vermittlung, das einem Ziel und einem didaktischen Konzept folgt.

 

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Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

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