Mediation

Konflikte im Unternehmen gibt es häufig, zwischen den Mitarbeitern, zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter oder mit dem Betriebsrat.

Eskalieren die Streitigkeiten, bleiben nur die Einigungsstelle oder – als letzte Instanz – das Arbeitsgericht.

Eine Alternative ist die Mediation; ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem die zerstrittenen Parteien – unter Einschaltung eines neutralen Dritten (Mediators) – eine Lösung für den Konflikt vereinbaren.

Grundlage ist das Mediationsgesetz. Betriebsräte können im Betrieb bei bestimmten Konflikten als Mediatoren auftreten.

 

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Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

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