Konflikte im Unternehmen gibt es häufig, zwischen den Mitarbeitern, zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter oder mit dem Betriebsrat.
Eskalieren die Streitigkeiten, bleiben nur die Einigungsstelle oder – als letzte Instanz – das Arbeitsgericht.
Eine Alternative ist die Mediation; ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem die zerstrittenen Parteien – unter Einschaltung eines neutralen Dritten (Mediators) – eine Lösung für den Konflikt vereinbaren.
Grundlage ist das Mediationsgesetz. Betriebsräte können im Betrieb bei bestimmten Konflikten als Mediatoren auftreten.
Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.
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