Versetzung

Weist der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ganz neuen Arbeitsbereich zu, der erheblich von dem bisherigen abweicht oder teilt er ihn einem weit entfernten Arbeitsort zu, so handelt es sich um eine Versetzung.

Die Versetzung muss mindestens 1 Monat dauern. Eine Versetzung für einen Tag gibt es nicht.

Der Arbeitnehmer muss der Versetzung nicht zwingend zustimmen. In jedem Fall hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Einzelheiten der geplanten Versetzung informieren und seine Zustimmung einholen (§ 99 BetrVG).

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gilt auch dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits über die Versetzung geeinigt haben.

 

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