Cannabisgesetz

5 Fragen zu Cannabis am Arbeitsplatz

13. Mai 2024 Cannabis-Gesetz, Cannabis
Cannabis
Quelle: pixabay

Durch die Legalisierung von Cannabis verändert sich das Konsumverhalten von Beschäftigten. Was ist am Arbeitsplatz zu beachten? Können Arbeitgeber den Konsum von Cannabis verbieten? Wie kann ein Verbot aussehen? Und welche arbeitsrechtlichen Folgen drohen? Wir beantworten 5 wichtige Fragen.

1. Was regelt das neue Cannabis-Gesetz?

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes zum Umgang mit dem Konsum von Cannabis sind:

 

 

  • Erwachsene dürfen zum Eigenkonsum bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen. Im privaten Raum, also am Wohnsitz, sind sogar bis zu 50 Gramm erlaubt. Werden diese Grenzen überschritten ist es – je nach Überschreitung – eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.
  • Der öffentliche Konsum von Cannabis ist an vorgegebenen Orten verboten, beispielsweise in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite. An den anderen Orten ist – im Umkehrschluss – der Konsum erlaubt.
  • Der Anbau von Cannabispflanzen wird im beschränkten Umfang zugelassen. So dürfen beispielsweise Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig privat eigenanbauen.

2. Was ist beim Cannabiskonsum rund um das Beschäftigungsverhältnis zu bedenken?

Cannabis gilt als Rauschmittel. Ein solcher Rausch kann die Arbeitsfähigkeit einschränken oder den Grad der Aufmerksamkeit reduzieren, mit der die Arbeit zu verrichtet ist. Dann drohen möglicherweise Schäden, etwa die Verletzung anderer Personen – seien es Kolleginnen, Kollegen oder Dritte. 

Wenn beispielsweise eine Pflegekraft in einem Altenheim unter Drogenwirkung von Cannabis falsche Tabletten zuteilt, ist das nicht hinnehmbar. Der Arbeitgeber muss einschreiten und die betroffene Pflegekraft ggf. nach Hause schicken. Das verlangt seine Schutzpflicht. Wer als Arbeitgeber wissentlich bekiffte Beschäftigte arbeiten lässt, die andere Personen dadurch verletzen, dem droht im schlimmsten Fall sogar eine strafrechtliche Verfolgung. 

Grundsätzlich gilt: Beschäftigte schulden dem Arbeitgeber die uneingeschränkte Arbeitskraft. Wer wegen Cannabis-Konsum nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist, verletzt damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. 

3. Können Arbeitgeber den Konsum von Cannabis verbieten?

Arbeitgeber haben ein Weisungs- bzw. Direktionsrecht. Dadurch dürfen sie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung vorgeben. Das Weisungsrecht gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens am Arbeitsplatz. Daher dürfen sie – individualrechtlich – mit Blick auf das »unberauschte« Erbringen der Arbeitsleistung den Konsum von Rauschmitteln am Arbeitsplatz verbieten. Das gilt beispielsweise – vergleichbar mit Alkoholkonsum – bei Berufsgruppen, für die erhöhte Sicherheitsvorschriften gelten, etwa wenn Fahrzeuge und Maschinen zu bedienen sind.

Zudem hat der Gesetzgeber den Nichtraucherschutz nach § 5 Arbeitsstättenverordnung erweitert und um Dämpfe von Cannabisprodukten ergänzt. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. 

4. In welcher Form kann der Arbeitgeber das Verbot von Cannabiskonsums verhängen?

Ein Verbot von illegalen und legalen Rauschmitteln, also Cannabis in der gesetzlich erlaubten Menge, kann der Arbeitgeber, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festlegen.

Auch wenn der Arbeitgeber so ein Verbot per Direktionsrecht anordnen kann, hat die Interessenvertretung dabei mitzubestimmen. Es handelt sich nämlich um eine Regelung der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Beschäftigten. Sinnvollerweise ist ein solches Verbot in einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung zu regeln. 

5. Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann der Konsum von Cannabis haben?

Wer sich beim Cannabiskonsum nicht an die gesetzlichen Regelungen und die Vorgaben am Arbeitsplatz, sei es in Form von Betriebsvereinbarungen oder auch Anweisungen im Rahmen des Direktionsrechts, hält, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen. Das kann in besonders schweren Einzelfällen, insbesondere bei Wiederholungen, bis zum Verlust des Arbeitsplatzes gehen. 
 

Mehr Infos

Zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf den Arbeitsschutz: Was das Cannabisgesetz für die Arbeitswelt bedeutet

Fragen und Antworten zum geplanten Cannabis-Gesetz bietet das BMG in seinen »FAQ Cannabisgesetz«.

© bund-verlag.de (ls)

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